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Zepter, in der erhobenen Linken der Reichsapfel mit Kreuz. Rechts neben dem Throne der Wappenschild mit dem böhmischen, links der mit dem luxemburger Löwen. Lindner a. O. 45 (II, Taf. 1, 3).

Rücksiegel:

Or. Staatsarchiv Coblenz.     1346 Dez. 8.

Dem mährischen Sekrete No. 2 sehr ähnlich, nur zeigt es quadriert die böhmischen und luxemburger Löwen (II, Taf. 1, 4).

Vorkommen: Da Urkunden vom 19. September bis 4. Oktober 1346 noch das mährische Sekret No. 2 tragen, so dürfte No. 3 nicht vor dem 4. Oktober fertiggestellt und an die unter früherem Datum gegebenen Urkunden erst nachträglich angehängt oder letztere rückdatiert sein.


4. Or. Hauptstaatsarchiv Dresden 3207.     1350 Febr. 6.     Abb. Heffner IX, 82.

Königliches Thronsiegel (typarium majestatis nostre, typ. regie celsitudinis nostre, am häufigsten sigillum majestatis nostre, unser königliches insiegel, manchmal unser königl. Maj. insiegel). Der König mit Vollbart sitzt auf einem reich verzierten gotischen Throne. Unter der Laubkrone fällt langes Haar herab. In der Rechten das Zepter, in der ausgestreckten Linken der Reichsapfel. Auf der rechten Seite des Thrones ein Dreieckschild mit dem Adler, auf der linken ein solcher mit dem böhmischen Löwen. Lindner a. O. 46 (II, Taf. 1, 5).

Vorkommen: Der Stempel war bereits am Krönungstage zu Bonn (26. November 1346) fertig, die zahlreich an diesem Tage erlassenen Urkunden tragen ihn bereits, doch kommt daneben bis zum 14. Dezember 1346 mehrfach vor No. 3, sowohl das große, als dessen Rücksiegel allein als „heimliches Ingesiegel“ (II, Taf. 1, 3. 4). Vielleicht liegt hier, wie bei No. 3, der gleiche Fall vor, daß das neue Siegel erst einige Zeit nachher fertig wurde, wofür spricht, daß in den meisten Urkunden vom 26. Nov. das Datum nachträglich hinzugesetzt ist.

Als Rücksiegel des Königssiegels, eingedrückt in den Wachskörper, ohne rotes Wachs, wird anfangs das Sekret No. 2 noch verwendet, doch verschwindet es seit dem 12. Dezember HR 308 und 309, wie auch das böhmisch-luxemburgische Siegel No. 3 an seinem letzten Tage, dem 14. Dezember (HR 313) kein Rücksiegel hat. Fortan zeigt das Königssiegel nur die bekannten, selten zwei, meist drei auch vier Daumendrücke. Wenn aber noch später zwei Urkunden vom 6. Mai 1348 und 12. September 1349 (HR 676 und 1150 Or. Coblenz), beide für Balduin von Trier, wiederum No. 3 als Rücksiegel tragen, so erklärt das Lindner damit, daß Balduin gegenüber sich auch sonst Ausnahmen finden.


5. Or. Stadtarchiv Mühlhausen i. Th. 1349 April 12.     Abb. Pelzel, K. Karl IV. Erw. Heffner No. 110.

Königssekret (kleines insigel, sigillum minus, sigillum regium, sigillum, insigel in den Urkunden genannt). Einfacher Adler, unten zwischen den Fängen und Flügeln ist zu beiden Seiten je ein Ringchen zu sehen. In der Siegelformel wird während dieser Periode überhaupt nicht immer ein Unterschied zwischen Sekret und Thronsiegel gemacht. Es wird sowohl als hängendes, wie als aufgedrücktes Siegel (sigillum impressum, auf-, an-, beigedrucktes insiegel) verwandt. Nur in den ersten Jahren fehlt vereinzelt die Wachsschüssel. Lindner a. O. 47 (II, Taf. 1, 6).


6. Or. Staatsarchiv Wien.     1347 Sept. 1.     Abb. des Averses Heffner XI, 85.

Königsgoldbulle. Avers: Der König sitzend auf einem Stuhle, mit gegitterter Rücklehne, trägt eine Laubkrone, der auf der Brust zusammengehaltene Mantel ist an den Säumen mit Borten besetzt, die Stola fällt bis auf die Füße herab. In der Rechten das Laubzepter, in der emporgehobenen Linken der Reichsapfel. Lindner a. O. 48 (II, Taf. 2, 1).

Revers: Ein Torgebäude mit zwei runden Türmen, mit Kuppeldächern und einem Mittelbau mit Spitzdach, in jedem der drei Stockwerke drei Spitzbogenfenster. Unten ein offenes Rundbogentor, in dem in drei Zeilen: AVR | EA R | OMA. Die äußeren Türme sind mit dem Mittelbau oben durch schräglaufende Galerien, die sich an beiden nach außen ausladen, unten durch niedere Querbaue verbunden (II, Taf. 2, 2).

Vorkommen: zuerst 1347 Sept. 1 (Or. Wien).


7. Or. Stadtarchiv Frankfurt a. M.     1353 Dez. 13.

Hofgericht (Königszeit). Stehende Figur des Königs bis zum Knie, in der Rechten das querliegende Schwert, in der Linken das Zepter. Lindner a. O. 48 (II, Taf. 2, 3).

Rücksiegel: in allem das verkleinerte Bild der Vorderseite. Eingedrückt in den Wachskörper, ohne rote Überschicht. – Anfangs hat das Hofgerichtssiegel kein Rücksiegel (II, Taf. 2, 4).


8. Or. Stadtarchiv Breslau (Sign. M 9b).     1344 Jan. 7.

Kanzlei der Landeshauptmannschaft in Breslau. Das Siegel war schon unter König Johann im Gebrauch (Or. Stadtarchiv Breslau 1336 6/7, 1339 4/9, 1340 7/1, 1344 24/4, 1345 12/3). Im quadrierten Schilde (1 · 4, 2 · 3) der böhmische Löwe und der schlesische Adler. Lindner a. O. 49 (II, Taf. 2, 5).

Unter Karl IV. – das älteste im Stadtarchive zu Breslau vorhandene Landeshauptmannschaftssiegel von 1350 27/1 (F. 29, 1) hat noch kein Rücksiegel – zeigt das Siegel das Wappen des jedesmaligen Kanzlers des Fürstentums als Rücksiegel:

1. Or. Stadtarchiv Breslau (A 32a).     1345 März 12.

Im Schilde zwei gekreuzte Hirschstangen, Siegel des Kanzlers Grafen Otto von Dohna (II, Taf. 2, 6).


2. Or. Stadtarchiv Breslau (M 10a).     1351 Juni 8.

Im Schilde ein nach oben gebogenes Horn (Halbmond?), an beiden Enden besteckt mit Sternen? Siegel des Kanzlers Dithmar von Meckbach (II Taf. 2, 7).

Zum ersten Male, weniger gut erhalten, in einer Urkunde Karls IV. vom 11. Nov. 1350.

Empfohlene Zitierweise:
Otto Posse: Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige Band 5. Wilhelm und Bertha v. Baensch Stiftung, Dresden 1913, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Posse_Band_5_0044.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)