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Bildnis Carl Peschels von Leon Pohle, Teich bei Großsedlitz von Wilhelm G. Ritter, Im Lübecker Waisenhaus von Gotthardt Kühl, Wallfahrer von Carl Bantzer, Ferdinand von Rayskis Bildnis seiner Schwester Minna Pompilia und Hünengrab im Schnee von Kaspar David Friedrich.

Weiter ist zu erwähnen, daß in neuester Zeit auch die Ankäufe von Werken ausländischer Künstler der Gegenwart, die zum Schaden der Galerie von den früheren Malerdirektoren fast gänzlich aufgegeben waren, wieder aufgenommen und eine Reihe bezeichnender Gemälde erworben worden sind. Wir nennen hier nur: den Vogelsteller von Thomas Couture, die Steinklopfer von Gustave Courbet, die Fischerfamilie von Puvis de Chavannes, den Abend am Wasser von Alexander Harrison, Fuchs und Schneehase von Bruno Liljefors, den Puddler von Constantin Meunier und das Abendgebet von Eugen Laermans.

Die Räume der Königl. Gemäldegalerie sind übrigens im Jahre 1892 bedeutend erweitert worden, indem die ehemaligen Säle der Gipsabgüsse im östlichen Erdgeschoß des Museums zu den alten Räumen hinzukamen. In diesen neuen Räumen sind die sämtlichen Werke des 18. Jahrhunderts in geschlossener Aufstellung untergebracht, während seitdem das gesamte zweite Obergeschoß den Gemälden des 19. Jahrhunderts eingeräumt worden ist. Nichtsdestoweniger wird sich auf die Dauer nicht von der Hand weisen lassen, daß die Königliche Gemäldegalerie geteilt, daß nämlich für die modernen Gemälde, wie dies in München und Berlin der Fall ist, ein besonderes neues Gebäude errichtet werde. Der unschönen Überfüllung der Räume kann kaum auf andere Weise wirksam und erfolgreich vorgebeugt werden. Allerdings wurden in den letzten Jahren 308 Gemälde auf Widerruf an 18 andere öffentliche Gebäude des Königreichs Sachsen abgegeben. Meisterwerke ersten Ranges sind nicht darunter, sicher aber ist, daß manche dekorative Gemälde in einem Räume einzeln für sich aufgehängt sehr viel besser wirken als in der Galerie, wo sie der Vergleich mit so viel Besserem in der Wirkung schädigt. Die Forderung aber, daß auch die Provinz an den staatlichen Kunstschätzen Anteil erhalten muß, bricht sich erfreulicherweise mehr und mehr Bahn. Die Vorbedingung dafür ist natürlich, daß die geeigneten Räume vorhanden sind und die volle Bürgschaft für die Erhaltung der Kunstwerke geboten werde.

Empfohlene Zitierweise:
Paul Schumann (1855-1927): Dresden. Berühmte Kunststätten, Band 46, 1. Auflage. E.A. Seemann, Leipzig 1909, Seite 314. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Paul_Schumann_-_Dresden.pdf/326&oldid=- (Version vom 17.3.2023)