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Charakter, daß man sehr wohl in ihr die legendarische Ausgestaltung der Hinrichtung des Täufers sehen kann (Dibelius a. a. O. 77ff. charakterisiert die Erzählung als eine ‚märchenhafte Anekdote über Herodes‘). Immerhin ist in ihr die allgemeine Situation ganz richtig gezeichnet, und insofern hat es methodisch kein Bedenken, die eine Voraussetzung, auf der die ganze Erzählung beruht, das Vorhandensein einer noch jugendlichen Tochter der Herodias zur Zeit des Todes des Täufers, um das Jahr 29 n. Chr., als historische Tatsache anzunehmen. Man würde also die Geburt der Salome kaum viel unter 14/5 n.Chr. herunterrücken dürfen, denn sonst würde ihre Bezeichnung als κοράσιον durch die Evangelien, zumal wenn man die frühe Entwicklung der Orientalinnen in Betracht zieht, nicht mehr zu Recht bestehen[1].

Ein Moment, das zwingend gegen diesen Ansatz spricht, scheint es mir nicht zu geben (s. auch S. 203), und wir hätten mit ihm einen, wenn auch hypothetischen, terminus post quem gewonnen, nach dem, und zwar nicht längere Zeit nach ihm, die Heirat der Herodias mit Herodes Antipas stattgefunden haben würde. Setzt man diese, und damit die Romreise des Tetrarchen, in den Beginn der Regierung des Tiberius, dann wäre auch der Grund für diese Reise festgestellt; der Vasallenfürst wollte dem neuen Kaiser selbst huldigen (so auch Grätz a. a. O.), und auf dieser Huldigungsreise würde sich dann auch offenbar das enge Verhältnis zwischen Herodes Antipas und Tiberius angesponnen haben. Es scheint übrigens, als ob koptische apokryphe Evangelienfragmente (s. Revillout a. a. O. 443–448) gerade auf das J. 15 n. Chr. einen Besuch des Herodes Antipas bei Tiberius ansetzen, bei dem jener seinen Bruder H., den Mann der Herodias (es wird allerdings auch hier fälschlich als dieser erste Gemahl der Herodias der Tetrarch Philippos genannt, s. S. 199f.), bei dem Kaiser denunziert habe. So verworren hier auch alles ist, so erscheint es doch nicht ausgeschlossen, daß uns hier eine gute chronologische Tradition für den Besuch vorliegt.

Die Verbindung mit Herodias, die dem Tetrarchen lange Zeit das Glück seines Lebens erschienen sein mag, hat ihm später eine empfindliche Niederlage eingetragen und ihn schließlich sogar seine Herrschaft gekostet. Seit der Trennung der Ehe mit der arabischen Prinzessin war die alte Feindschaft der Nabatäer gegen die Juden wieder aufgelebt, und wenn sie sich nicht bald im offenen Kampfe geäußert hat, so dürfte Herodes Antipas dies [192] allein seinem römischen Schutzherrn zu verdanken haben. Nach langen Jahren ist es dann jedoch zu Grenzstreitigkeiten um die Landschaft Galaaditis gekommen (Joseph. ant. Iud. XVIII 113 u. hierzu Schürer I³ 445, 36 nach Vorgang von Keim) und endlich im J. 36 n. Chr. anscheinend ganz überraschend sogar zum Kriege. Die Araber glaubten wohl damals auf einen Erfolg hoffen zu können, weil Rom durch den Kampf mit dem Könige Artabanos III. von Parthien voll in Anspruch genommen zu sein schien und der Tetrarch gerade zu den Verhandlungen über die Beilegung dieses Krieges abwesend gewesen sein dürfte (s. im folg.). Der Feldherr des Herodes Antipas ist in diesem Kriege völlig besiegt worden, und sein Herr hat daraufhin sofort die Intervention des Kaisers angerufen, obwohl Aretas wohl aus Furcht vor Rom, das gerade den Parthern gegenüber freie Hand erhalten hatte, gegen sein Land nicht weiter vorgegangen zu sein scheint.

Tiberius hat trotz dieses Zurückstoppens wegen des eigenmächtigen Angriffs des nabatäischen Vasallenfürsten dem syrischen Statthalter Vitellius die sofortige Eröffnung des Angriffskrieges gegen diesen befohlen. Im Frühjahr 37 n. Chr. ist dies auch geschehen, Vitellius hat eigentlich bei seinem Vormarsch gegen Petra mit seinen Truppen, bei denen sich auch Herodes Antipas befand, Judäa durchziehen wollen, hat dann jedoch auf Bitten der Juden, die das drohende Erscheinen der mit den Kaiserbildern geschmückten römischen Standarten erregte, hiervon Abstand genommen und hat sich allein mit dem Tetrarchen nach Jerusalem begeben, um in der Provinz, deren Statthalter Pontius Pilatus soeben abgesetzt worden war, nach dem Rechten zu sehen[2]. Zu dem römischen


  1. *) Keims (47f.) Deutung der Salome als junge Witwe, die nach dem Tode ihres Gemahls Philippos an den Hof der Eltern zurückgekehrt sei, widerstreitet dem Begriff des κοράσιον und ist schon deshalb hinfällig. Man hat eben die Ehe der Salome erst etwa um 30 n. Chr. anzusetzen; die Heirat eines älteren Mannes von etwa 50 Jahren mit einem jungen Mädchen ist doch nicht etwas so Ungewöhnliches, daß man deshalb an der Überlieferung herumdeuteln müßte. In die Annahme der späten Heirat fügt sich übrigens auch die Kinderlosigkeit der ersten Ehe der Salome besonders gut ein (in ihrer zweiten Ehe hat sie ihrem Mann drei Söhne geboren).
  2. *) Die Absetzung des Pontius Pilatus wird zwar zumeist schon in die Zeit vor Ostern 36 n. Chr. gesetzt (nur Dobschütz Herzogs Realencykl. f. Theol. u. Kirche XV 398 s. Pontius Pilatus, auf den ich nachträglich aufmerksam wurde, hat sich für Anfang 37 n. Chr. ausgesprochen, allerdings ohne die Frage ganz zu erledigen; s. auch Peter N. Jahrb. f. kl. Altert. XIX 13). Man läßt sich jedoch hierbei durch eine von Josephus angerichtete Verwirrung täuschen, die mit der sachlichen Darlegungsweise des XVIII. Buches der antiquitates zusammenhängt. In dem Abschnitt über die Vorgänge in der römischen Provinz Judäa (§ 55ff.) berichtet Josephus gegen Ende (§ 89) die Absetzung des Pilatus durch Vitellius, der ihn zur Verantwortung nach Rom sendet: Pilatus ἠπείγετο dorthin, kommt aber dort erst nach dem Tode des Tiberius an (also frühestens etwa März–April 37 n. Chr.). Bei dem üblichen Ansatz für seine Absetzung hätte er, der sich sogar eilends nach Rom aufgemacht haben soll, über ein Jahr zu der Fahrt gebraucht, und diese lange Dauer ist, zumal er zur Verantwortung als Angeklagter hingeschickt wurde, so gut wie ausgeschlossen, da die Reise doch nicht allein von seinem Willen abhing (Cass. Dio LIII 15, 6, auf welche Stelle Dobschütz besonderen Wert legt, scheint mir in diesem besonderen Falle nicht von ausschlaggebender Bedeutung zu sein – es handelt sich bei ihr eben nicht um außergewöhnliche Verhältnisse –, wenn man auch an die hier berichtete WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt allgemeine gesetzliche Bedingung erinnern darf, daß von der Ankunft des Nachfolgers bis zur Rückkehr eines Beamten nach Rom höchstens drei Monate verfließen sollten). Auf Grund der Ankunftszeit und der Tatsache, daß Vitellius nach der Absetzung zur Zeit des jüdischen Passafestes nach Jerusalem kommt, um hier selbst alles zu ordnen, müßte man also schon geneigt sein, die Entsetzung erst in den Beginn des J. 37 n. Chr. zu setzen. Zu diesem Ansatze würde es dann auch durchaus passen, daß der offizielle Nachfolger des Pilatus nicht mehr von Tiberius, sondern erst von Gaius ernannt worden ist (ant. Iud. XVIII 237). Bei der bisherigen Datierung muß man dagegen annehmen, daß ein Interimistikum von über einem Jahre in der wichtigen Prokuratur von Judäa bestanden hat – denn der von Vitellius an Stelle des Pilatus eingesetzte Marcellus ist natürlich nicht als offizieller Prokurator zu betrachten: zu dessen Ernennung fehlten ja dem Vitellius die nötigen Kompetenzen. Für die Absetzung erst im J. 37 n. Chr. ist schließlich auch auf Eusebius’ Chronik ad a. 2042 zu verweisen, die den Amtsantritt in das J. 26/7 n. Chr. setzt; da nun Josephus eine 10jährige Amtsdauer überliefert, so kommen wir tatsächlich bei der Rechnung des Eusebius in den Beginn des J. 37 n. Chr. Eusebius weist allerdings in der hist. eccl. I 9 daraufhin, daß Josephus den Amtsantritt und damit eben auch die Entsetzung des Pilatus um ein Jahr früher datiere, d. h. es ist bereits im Altertum aus der Darstellung des Josephus derselbe falsche Schluß wie von den Neueren gezogen worden. Dieser Schluß ist nämlich bedingt durch die Annahme, daß Josephus im XVIII. Buche der antiquitates gut chronologisch darstelle; da er im § 122ff. einen Besuch des Vitellius in Jerusalem für das J. 37 n. Chr. berichte, so müsse dessen früher (in § 90) erwähnter Besuch in das J. 36 n. Chr. fallen. Die hier zugrunde liegende allgemeine Annahme glaube ich jedoch schon im Vorhergehenden als falsch nachgewiesen zu haben (s. S. 180*). Es wird zwar im Anschluß an den in § 90ff. geschilderten Besuch des Vitellius in Jerusalem ein Ereignis aus den römisch-parthischen Verwicklungen erzählt, das ins J. 36 n. Chr. fällt, aber in Verbindung mit diesem Ereignis, gleichsam unter dessen Überschrift, wird uns auch Früheres aus diesen Verwicklungen mitgeteilt (§ 96ff.). Es wird hieran dann ein Vorgang des J. 34 n. Chr. angeschlossen (§ 106ff.), und diesem folgt schließlich in § 109ff. die Behandlung der WS: Die auf der nächsten Seite fortgesetzte Anmerkung wurde hier vervollständigt Beziehungen zwischen Herodes Antipas und den Arabern, wobei bis etwa in die Regierung des Augustus zurückgegriffen wird. Diese werden dann bis in den April 37 n. Chr. dargestellt. Den Schluß bildet ein Besuch des Vitellius in Jerusalem zu einem großen jüdischen Feste, das kein anderes als das Passafest gewesen sein kann, da bei ihm Vitellius die Kunde von dem Tode des Tiberius erhält (§ 122–125; Täubler a. a. O. 41, 1). Bei dieser Sachlage darf man meines Erachtens aus der Stellung, die Josephus in seiner Erzählung dem ersten Besuch des Vitellius anweist, keine chronologischen Folgerungen ableiten, sondern muß die allgemeinen Gründe für den Ansatz der Absetzung des Pilatus ins J. 37 n. Chr. in den Vordergrund schieben und somit auch den in § 90ff. geschilderten Besuch des Vitellius auf das Passa 37 n. Chr. verlegen, d. h. es ist bei Josephus als Folge seines sachlichen Anordnungsprinzips derselbe Besuch des Vitellius zweimal erwähnt, das eine Mal bei der Schilderung der Ereignisse in Judäa, das andere Mal im Anschluß an den arabischen Feldzug. Erst bei dieser Gleichsetzung wird auch das Kommen des Vitellius nach Jerusalem aus Anlaß des arabischen Feldzuges, wobei er sogar sein Heer allein gegen den Feind vorrücken läßt, recht verständlich; infolge der Absetzung des Pontius Pilatus und bei dem Fehlen eines regelrechten Statthalters war eben seine Anwesenheit zur Regelung der jüdischen Verhältnisse dringend nötig. Gegen einen Aufenthalt des Vitellius im Frühjahr 36 n. Chr. in Judäa darf man übrigens auch die allgemeine politische Lage dieses Jahres anführen; der Kampf in Armenien und mit den Parthern dürfte gerade in dieser Zeit dem Vitellius kaum Zeit zu Inspektionsreisen gelassen haben. Eine Crux bleibt allerdings. Josephus berichtet nämlich sowohl bei dem sog. ersten, als auch bei dem sog. zweiten Besuch von der Absetzung des jüdischen Hohenpriesters durch Vitellius. Dies könnte man an und für sich sogar für die Dublierung des Besuches verwerten. Aber Josephus nennt an den beiden Stellen (§ 95 bezw. 123f.) verschiedene Namen, das zweitemal den Bruder des an der ersten Stelle genannten. Allein auf diese Namensverschiedenheit darf man wohl nicht zu viel geben, sondern wir haben aus ihr nur zu folgern, daß es verschiedene Traditionen über die Zeit der Einsetzung der beiden Brüder als Hohepriester gegeben hat, Traditionen, die uns beide vorliegen.
Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 191. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/116&oldid=- (Version vom 11.6.2023)