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[RE:88] bei dessen Vormarsch gegen Ägypten wohl als Entgelt dafür, daß er von ihm als Herrscher anerkannt worden ist, überwiesen hat (ant. Iud. XV 200); ferner an die 300 Talente, die er als Aussteuer für seine mit Pheroras verlobte Tochter bestimmt hatte (bell. Iud. I 483), sowie an die gleiche Summe, die er seinem Sohne Antipatros als Reisegeld auf dessen zweite Romreise mitgegeben hat (bell. Iud. I 625; ant. Iud. XVII 96). Seinem Bruder Pheroras hat er im J. 20 v. Chr. ein jährliches Einkommen von 100 Talenten neben den Einkünften, die diesem aus seiner Tetrarchie Peräa zuflossen, aussetzen (bell. Iud. I 483; ant. Iud. XV 362) und seinem Sohne Antipatros einen Landstrich, der jährlich 50 Talente einbrachte, gleichsam als fundierte Apanage zuweisen können (ant. Iud. XVI 250 gibt zwar 200 Talente, doch ist dies die Behauptung des jungen Alexandros, der allen Grund zum Übertreiben hatte. H. selbst spricht XVII 96 [ebenso bell. Iud. I 625] nur von 50 Talenten, die Antipatros von ihm als Einnahme zugeteilt erhalten hatte – die Gleichsetzung der beiden Stellen scheint mir sicher – und ihm wird man wohl in diesem Falle glauben dürfen). S. ferner z. B. noch ant. Iud. XVI 228. XVII 65.

Nun sind aber die regulären Einkünfte, die H. aus seinem Reiche bezog, nicht sonderlich hoch gewesen, haben wohl nicht sehr viel mehr als 1000 hebräische Talente betragen, d. h. über 10 Millionen attische oder 12 Millionen phönizische Drachmen[1]. Selbst wenn man neben den Geldeinnahmen noch beträchtliche Einkünfte in natura annimmt[2], so darf man es als ausgeschlossen bezeichnen, daß [92] mit ihnen der König all seine Ausgaben hätte bestreiten können. Wir [RE:89] müssen vielmehr, da gegen ihn niemals der Vorwurf des Schuldenmachens wie gegen seinen Enkel Agrippa I. – gegen diesen noch als König (ant. Iud. XIX 352) – erhoben wird, annehmen, daß ihm neben den Staatseinkünften noch weitere, und war große Einnahmen zugeflossen sind, d. h. daß er vor allem ein großes Privatvermögen besessen hat.

Daß es ein Privatgut des Herrschers (οἶκος) auch im jüdischen Staate, wie allenthalben in hellenistischer Zeit, gegeben hat, ist uns für die Zeit des Archelaos mit Sicherheit bezeugt (s. S. 72 *) und damit wenigstens indirekt auch für die Zeit des Vaters. Aber auch direkte Belege besitzen wir. So aus der Zeit vor H.s Vertreibung, wo wir von seinen nach Idumäa in Sicherheit gebrachten Schätzen (s. S. 25) und von Geldforderungen hören, welche die Antipatriden noch von ihrem Vater her an den nabatäischen König und vornehme Araber hatten (bell. Iud. I 276; ant. Iud. XIV 372). Von Landbesitz des Königs in Arabien – es ist Weideland, das H. den Arabern verpachtet hat – erfahren wir dann aus späterer Zeit (ant. Iud. XVI 291); es dürfte sich hierbei um alten Familienbesitz mütterlicherseits handeln. Königliches Schatullgut sind ferner wohl die berühmten und besonders wertvollen Palmen- und Balsampflanzungen bei Jericho (über sie s. Schürer I³ 380, 3) gewesen (s. Horaz Epist. II 2, 184; beachte auch Strabons XVI 763 Angabe, daß das Königsschloß gerade mitten in ihnen gelegen hat). Besonders deutlich tritt uns schließlich das große königliche Hausgut in dem Testament des H. entgegen; denn in ihm hatte dieser nicht nur all seinen vielen Kindern, Enkeln und andern Verwandten bedeutende Legate an Geld und Landbesitz, seiner Schwester Salome allein 500 Talente, ausgesetzt, sondern auch Augustus und dem kaiserlichen Hause eine große Summe – 1500 Talente (auch wieder hebräische) – vermacht (bell. Iud. II 99f.; ant. Iud. XVII 146f. 189f. 321ff.). Das Vorhandensein dieses besonders großen Hausgutes beruht bei H. wohl vor allem auf den Vermögenskonfiskationen, durch die er im J. 37 v. Chr. den jüdischen Adel so schwer getroffen hat (s. S. 38. Auch hier werden ebenso wie in Ägypten [s. z. B. Pap. Amh. II 31. Strab. XVII 797f.] und wie später in Rom [s. Hirschfeld Kaiserl. Verwaltungsbeamte² 46] die konfiszierten Güter dem Herrscher persönlich zugefallen sein); aber auch später sollen ja solche Konfiskationen noch häufig erfolgt sein (ant. Iud. XVII 305. 307). S. übrigens auch bell. Iud. I 316, wonach H. allein den galiläischen Ortschaften nach dem Aufstande vom J. 38 v. Chr. eine Kontribution von 100 Talenten auferlegt hat. Dann ist hierbei noch zu beachten, daß der König allem Anschein nach ein gewiegter Geschäftsmann gewesen ist, der seine Einkünfte geschickt zu mehren verstanden hat. Als solcher tritt er uns, wenn auch politische Momente dabei mitspielten, schon bei seinen Landpachtgeschäften mit Kleopatra und dem Nabatäerkönige in den 30er Jahren (s. S. 47) entgegen. Wir wissen ferner, daß er später dem Nabatäerkönig ein Darlehen von mindestens 60 Talenten gewährt hat (ant. Iud. XVI 279; nach § 343 sollen


  1. Über das Talent mit dem Josephus rechnet, s. Hultsch Klio II 70ff., der auch auf ant. Iud. XIX 352 hätte verweisen können. Mommsen R. G. V 511, 1 berechnet die Einkünfte zu hoch, Wellhausen 328, 2 wohl zu niedrig. Die Einnahmen aus dem Reiche des Königs in der Zeit nach dessen Tode werden ant. Iud. XVII 318ff. auf 900 Talente angegeben (bell. Iud. II 95ff. gibt eine zu niedrige Summe – 700 Talente; gegen sie spricht auch ant. Iud. XIX 352); es sind nun zu diesen die 60 Talente hinzuzuzählen, welche das aus altem herodianischem Gebiet bestehende Erbteil der Salome dieser eingetragen hat (bell. Iud. II 98; ant. Iud. XVIII 321), sowie die nicht genau zu bestimmenden Erträge der Städte, welche nach dem Tode des Königs vom Reiche abgetrennt worden sind (bell. Iud. II 97; ant. Iud. XVII 320), und es ist zu beachten, daß die Abgaben der Provinz Samaria damals um 25% ermäßigt worden waren. Zum Vergleich sei darauf hingewiesen, daß die Einnahmen des H. etwa 1/7 der Einkünfte des zweiten Ptolemäers aus Ägypten darstellen, die 14 800 Talente betragen haben (in Ägypten ist bekanntlich auch die phönizische Drachme angenommen gewesen); s. Hieron. ad Daniel. XI 5 p. 1122 (Bened.).
  2. An sie ist auch im jüdischen Reiche zu denken, s. etwa I Makk. 10, 30. Joseph. ant. Iud. XIII 49. XIV 202–207. XV 303. Mommsen a. a. O. scheint sie mir zu Unrecht als in der genannten Geldsumme mitberechnet anzusehen, s. dem gegenüber etwa Hieron. a. a. O.
Empfohlene Zitierweise:
Walter Otto: Herodes. Beiträge zur Geschichte des letzten jüdischen Königshauses. Metzler, Stuttgart 1913, Seite 91. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Otto_Herodes.djvu/066&oldid=- (Version vom 5.11.2022)