Seite:Oberamt Welzheim 167.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

1452 wurde ein Streit zwischen den Pfarreien Lorch und Welzheim dahin entschieden, daß Gebenweiler auch künftig in die Pfarrei Lorch gehören, der Pfarrer von Welzheim aber die pfarrlichen Rechte versehen und der Pfarrei Lorch jährlich 10 Sch. Heller und 6 Sommerhühner, welche der Ort indessen gereicht, entrichten, dagegen die fallenden Opfer behalten soll. Erst bei der Reformation hörte der kirchliche Verband mit Lorch auf.

12) Gebenweiler Gehren, Weiler mit 86 Einwohnern, worunter 3 Kath. Dieser neuere Ort, früher unter dem Namen Gairenhöfle bekannt, liegt in östlicher Richtung gegen das Roththälchen hin, aber auf der Markung von Gebenweiler, und theilte stets alle seine Verhältnisse mit demselben.

13) Gmeinweiler, Weiler mit 57 evang. Einwohnern. Liegt zur Linken der nach Welzheim führenden Straße, am Abhänge des Gebirges, südlich 1 Stunde von Kaisersbach. In ältern Zeiten war der kleine Zehenten dem Schultheißen in Kaisersbach und 1/4 des großen Zehenten dem Oberamtmann von Welzheim eingeräumt. Dieses 1/4 gehörte zur Burg Welzheim, die andern 3/4 dem Kloster Adelberg. Ein Theil des kleinen Zehenten gehörte zur Caplanei Gebenweiler. Die Zahl der Lehen, welche seit den frühesten Zeiten nebst der Obrigkeit, Adelberg besaß, war 1567 neun.

14) Grasgehren, Weiler mit 49 evang. Einwohnern. Auf dem Gebirgsrücken der Ebni, westlich über dem Wieslaufthal, 1 Stunde von Kaisersbach gelegen; wurde 1823 von Rudersberg nach Welzheim eingepfarrt. Der große Zehente und andere Gefälle von diesem geringen Forstgütchen stehen, wegen der Forstverwaltung, dem Staate zu; in den kleinen Zehenten theilen sich dieser und die Pfarrei Steinenberg. Im Jahr 1694 war nur ein Gut hier, welches zum Forstamt Schorndorf blos einen Schirmschilling zu reichen hatte.

15) Hägerhof, auch Hof Heger, Hof mit 17 evang. Einw. Die Lage dieser Parcelle ist dieselbe, wie die der vorgenannten, nur etwas südlicher. Der große Zehente steht, wegen des Klosters Adelberg, dem Staate, der kleine der Pfarrei Steinenberg zu. Die übrigen Grundgefälle bezieht der Staat wegen des Klosters Lorch, da dieser bedeutendere Erblehenhof dessen Eigenthum war und in das Amt Pfahlbronn gehörte. – In der Nähe ist der von der Wieslauf gebildete „Silberteich.“

16) Heppichgehren, früher richtiger „Happichshöflen,“ Hof mit 18 evang. Einwohnern. Ein geringes, vor etwa 150 Jahren entstandenes, Forstgütchen, nahe bei Ebni, westlich über dem Wieslaufthal gelegen, wurde 1823 von Rudersberg nach Welzheim umgepfarrt. Alle Zehenten und Grundgefälle bezieht der Staat wegen der Forstverwaltung.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 167. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_167.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)