Seite:Oberamt Welzheim 141.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

am Zehenten von 495 Mrg. Äcker, sonstige Gefälle in Holzhausen Oberamt Gaildorf, in Hall und in Wolpertshausen Oberamts Hall, und der Laienzehente in Hebsack Oberamt Schorndorf. 5) Umgeldsentschädigung von jährl. 200 fl. und 18. fl. Der reine Ertrag des Gutes ist in der Matrikel zu 4000 fl. angegeben. Die Gutsherrschaft hat auf die Ausübung der Forstgerichtsbarkeit, Orts-Polizei und Patrimonialgerichtsbarkeit verzichtet und deßwegen die in der königl. Deklaration vom 8. December 1821 angebotenen Rechte anzusprechen.

Weitere grundherrliche Rechte stehen dem Staate zu. Seit 1817 hat die Gemeinde an solchen Rechten des Staates für 2505 fl. 19 kr. abgekauft, und auch die Frohngelder zum Rittergut mit 8000 fl. (wozu der Staat noch weitere 5000 fl. beizutragen hatte) abgelöst. Der große Zehente steht, wegen des Klosters Lorch, dem Staate zu, ebenso der kleine Zehent, mit Ausnahme von Alfdorf, wo er der Pfarrei gebührt, die ihn um 519 fl. an die Gemeinde verpachtet hat. Der Novalzehente gehört der Gutsherrschaft. Alle Parcellen, ausschließlich der nach Welzheim eingepfarrten Meuschenmühle, die übrigens bis 1838 hierher pfarrte, gehören zur Kirche in Alfdorf. Die Katholiken halten zu den Kirchen in Zimmerbach OA. Gmünd und in Wetzgau. Über das Schulwesen s. Alfdorf. Der Gemeindebezirk kam Ende 1805 unter württembergische Hohheit und unter das Oberamt Gmünd, wurde aber 1810 unter jenes in Welzheim gestellt; 1809 wurde das Patrimonial-Justizamt Alfdorf aufgehoben.

1) Alfdorf, evangelisches Pfarrdorf mit Marktgerechtigkeit, mit 1616 Einwohnern, worunter 6 kath., 2 Stunden von Welzheim entfernt. Der Ort ist Sitz eines gutsherrschaftlichen Rentbeamten und Revierjägers. Auch wohnt die Gutsherrschaft hier. Die Zehenten und grundherrlichen Rechte s. oben.

Alfdorf ist nächst Lorch der schönste Ort des Oberamtes. Er liegt eben auf dem Kopfe des welzheimer Waldes, ist langgedehnt, fast im Halbkreis um den Saum der Bucht gebaut, welche zunächst an dieser Hochfläche das von Süden her kommende obere Schweizerthal endet. Die Häuser sind stattlich, zum Theil mit steinernen Unterstöcken versehen und nicht selten verblendet. Fast jedes derselben hat einen Pumpbrunnen. Durch das Dorf führt die schöne

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Welzheim. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1845, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Welzheim_141.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)