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durfte, ohne daß der neue Lehenbrief dem kaiserl. Oberamte vorgelegt wurde, welches solchen genau mit den ältern verglich, und erst, wenn keine schädliche Neuerung darin gefunden wurde, den gewöhnlichen Lehens-Revers ausstellen ließ.

Die Leibeigenschafts-Abgaben sind nicht bedeutend, sie bestehen fast durchgängig nur in einer Abgabe für den Wegzug (manumission) und beim Absterben des leibpflichtigen Mortuar. S. Schussenried. Auch nur die Jagdfrohnen bestehen noch nach den Ansichten der Gutsherrschaften als ungemessene; sie werden aber von den Pflichtigen nicht als solche anerkannt. Jährliche Leibsteuern als Ausflüsse der Leibeigenschaft finden sich im ganzen Oberamt keine.

Die Lehenslasten sind sich im Oberamtsbezirk ziemlich gleich; die schwersten sind in den Sternberg’schen Orten, sie bestehen in Frucht- und Geldgülten, Hand- und Fahrfrohnen, dem Fall und Erdschatze, sind übrigens durchaus vertragsmäßig. Die Güter sind zwar unzertrennbar, doch gestattet man von Seiten der Lehensherrschaften einzelne Veräußerungen, wenn sie zum entschiedenen Nutzen der Lehensbesitzer gereichen; auch Verpfändungen werden zugegeben. Vortheilhaften Kultur-Veränderungen und dem Austausch von Grundstücken, sofern der Nutzen es erheischt, kommt man ebenfalls fördernd entgegen. Die vielfältigen Erfahrungen der Lehensleute, daß sie in Verlegenheit und Unglücksfällen bei ihren Lehensherren Theilnahme, und Unterstützung finden, der durch den Lehens-Verband mehr gesicherte Wohlstand und eine milde Verabreichung der lehensherrlichen Gegenleistungen sind dem Allodifications-System im Allgemeinen minder günstig, abgesehen davon, daß von Seiten der Standesherrschaften die Willfährigkeit hiezu nicht eben groß ist. An den vom Staat abhängigen Lehen sind dagegen schon viele allodificirt, namentlich in den Gemeinden Bergatreute und Hochdorf; auch manche von Stiftungslehen. Vergl. die Ortsbeschreibung bei Wolfegg.

Die Grundlasten des Oberamts betrugen bei der Aufnahme des provis. Katasters – 62.188 fl. und zwar Geldgefälle – 33.178 fl, zu Geld berechnete Naturalgefälle 29.010 fl. Seit


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Waldsee. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1834, Seite 059. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Waldsee_059.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)