erste Kirche der Stadt gewesen seyn soll; auf letzterem soll ein Schloß gestanden haben.
Zu der Stadt Saulgau gehören die im Thale an der Schwarzach hinab gelegenen Mühlen und Werke, deren Bewohner bey der Stadt gezählt sind:
1) die Rupans- oder Spitalmühle, eine Mahlmühle, welche Lehen des Spitals ist. Oberlehensherren sind der Fürst von Thurn und Taxis und der Graf von Sternberg je zur Hälfte;
2) die Wolfartsmühle, eine Mahlmühle, Lehen von der Stadt;
3) die Eselsmühle, eine Mahlmühle, Spital-Lehen;
4) die Sägemühle, verbunden mit der Walkmühle, nebst einer Öhl- und Schleifmühle und einer Bleiche, Privateigenthum, mit Ausnahme der letztern, welche städtisches Lehen ist;
5) die Öhl- und Gypsmühle, Privat-Eigenthum;
6) die Schaulesmühle, eine Mahlmühle, zur Seite des Thals an einer Nebenquelle der Schwarzach, städtisches Lehen;
7) die Franzenmühle, eine Mahlmühle, Spital-Lehen;
8) die Judenmühle, eine Mahlmühle, mit einer Gyps- und Lohmühle, Privat-Eigenthum, früher Eigenthum des vormaligen Nonnenklosters Moosheim;
9) die Totschenmühle, eine Mahlmühle, früher Spital-Lehen, nun zinseigen. Die beiden letztern, obgleich noch zur Markung Saulgau gehörig, sind nach Moosheim eingepfarrt[1];
- ↑ Von obigen Mühlen kommt in ältern Schriften, man weiß nicht mehr welche, unter dem Namen Manzenmühle vor, welche als Truchseß-Waldburgisches Lehen und städtisches Afterlehen bezeichnet ist, jedoch an Truchseß keine Lehensabgabe, sondern nur den Fall zu entrichten hatte.
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Saulgau. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1829, Seite 119. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Saulgau_119.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)