Seite:Oberamt Laupheim 081.jpg

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als deren Zugehörungen: Baltringen, Burgrieden, Oberholzheim, 1/3 Baustetten; ferner mit der Abtei Salmansweiler: das Patronat in Sulmingen;

b) der Graf von Bassenheim: 2/3 Baustetten, den Kirchensatz in Burgrieden und einen Antheil am Zehnten in Bronnen als Zugehörungen der ihm größtentheils angewiesenen Abtei Heggbach;

c) der Graf von Plettenberg: die Kloster Heggbachischen Orte Mietingen und Sulmingen sammt dem Zehnten in Baltringen und 500 Jauchart Wald, welche demselben in den an Mietingen zunächst angrenzenden Walddistricten Wolfloch, Laitbühl und Schneckenkau zuzumessen waren;

d) der Fürst von Metternich: Schönebürg und Dietenbronn, als Zugehörungen der ihm eingeräumten Abtei Ochsenhausen;

e) der Graf von Törring: 1/3 Achstetten, Mönchhöfe, Huggenlaubach, 1/3 Ober-Holzheim, als Zugehörungen der ihm zugetheilten Abtei Gutenzell;

f) der Fürst von Thurn und Taxis: das Patronat zu Mietingen (als Zugehörung des Stifts Buchau).

Die Reichsunmittelbarkeit obiger fürstlichen und gräflichen Herrschaften dauerte nur von 1803—1806.

An Württemberg kamen durch die Rheinbundesacte vom 12. Juli 1806 die Abtei Wiblingen (Art. 13. 18), deren Besitz seit Ende 1805 zwischen Württemberg, Bayern und Baden streitig gewesen war, ferner die im Jahre 1803 an Baden gekommenen Besitzungen Baltringen, Burgrieden, Ober-Holzheim, 1/3 Baustetten (Ar. 15); die deutschherrische Herrschaft Illerrieden (mit der Landcomthurei Altshausen, Art. 18), die Oberhoheit über die Besitzungen des Fürsten von Metternich, der Grafen von Bassenheim, von Törring und von Plettenberg (Art. 24). Hierauf erhielt Württemberg durch Vertrag mit Bayern den 13. Oktober 1806 die Oberhoheit über die Rittergüter Achstetten, Bußmannshausen, Hochdorf und Laupheim mit Zugehörungen.

Bei der neuen Eintheilung des Königreichs, im Jahre 1807, wurden diese Erwerbungen mit den unten zu bezeichnenden Ausnahmen dem Oberamt Biberach zugetheilt und für die oberhoheitlichen Besitzungen vier Patrimonialämter errichtet: 1) Achstetten, 2) Bußmannshausen, 3) Laupheim, 4) Sulmingen.

Der ehemals Kloster Gutenzellische Antheil des Bezirks (o. S. 3) ressortirte dagegen vom gräflichen Törringischen Patrimonialamt Gutenzell, neuwürttembergischen Oberamts Waldsee, der Kloster

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 081. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_081.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)