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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Syndicus, der zweite Stadtschultheiß. Eine Kanzlei- und Taxordnung wurde 1685 gemacht. Eine Aufbesserung des Rathseinkommens wurde 1605 beliebt und 1624 hat der Kaiser höhere Besoldungen verwilligt. Die Zahl und Benennung der Stadtofficianten hat sich natürlich gegenüber den älteren Angaben mannigfach verändert; sie wurden theils vom ganzen, theils vom geheimen Rath angestellt.

In Folge der Processe gegen den Rath und seine Verwaltung, der man namentlich auch „Vetterleswesen“ vorwarf, wurde durch die kaiserl. Commission der Bürgerschaft gestattet, 5 „bürgerliche“ Anwälte oder Syndici aus ihrer Mitte zu erwählen, welchen die Rechnungen vorgelegt werden sollten, und die gegen Rathsbeschlüsse Vorstellungen machen oder an die Reichsgerichte appelliren durften. Bei wichtigen Angelegenheiten, besonders in Kriegszeiten, wurden diese Syndici vom Rath bisweilen zu den Berathungen beigezogen, hie und da auch wieder die Zunftvorsteher.

Die Geschäfte der Reichsstadt bei den Kreistagen (wo Gmünd die 10. Stelle einnahm) wurden meist durch eigene Abgeordnete besorgt; auf dem Reichstag zu Regensburg (wo Gmünd auf der schwäbischen Städtebank den 13. Platz hatte) war Gmünd gewöhnlich in Gemeinschaft mit anderen Städten durch einen andern Comitialgesandten vertreten.

Die Justiz wurde seit 1553 gehandhabt durch das Gericht, eine Abtheilung des Raths, bestehend aus den 9 Herren der Bürgerbank und 3 Herren vom gemeinen Bank (die Städtmeister) mit periodischer Neuwahl. Oberster Inhaber der Gerichtsgewalt war der Amtsbürgermeister als Ammann.

Gewöhnliche Streithändel kamen vor den Rath.

Kriminalcodex war Kaiser Karls Halsgerichtsordnung, Civilcodex hauptsächlich die alten Stadtordnungen. Jeder Amtsbürgermeister hatte in seiner Amtszeit 3–2 Gerichtssitzungen zu halten. Der Stadtschultheiß (ein Consulent) besorgte da besonders die Schuldsachen und fungirte bei Kriminalsachen als Ankläger. Bemerkt sei noch, daß 1468 ein westfälisches Freigericht die Ahndung eines bei Lorch begangenen Mordes in die Hände nahm – und daß 1616/18 die Hexenprocesse in Gmünd sich außerordentlich häuften: von 78 Angeklagten wurden 67 verurtheilt. Die „Köpfstatt“ war hinter St. Katharinen, der Galgen am Weg nach Ober-Bettringen, der Pranger am Rathhaus. „Zweierherrn“, einer vom Bürger-, der andere vom gemeinen Bank besorgten Streitigkeiten in Handwerkssachen, und ein „Ainungsgericht“ (ein Städtmeister und 2 Herren vom gemeinen Bank) rügten Excesse auf der Markung. Wichtigere Fälle blieben überall dem Rath vorbehalten.

Finanzen. Ursprünglich hatte auch Gmünd eine Steuer (precaria) an den kaiserlichen Hof zu bezahlen, und auch ein Umgeld

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Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 248. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_248.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)