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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Amt 1415 um 100 Pfd. jährlich an die Stadt auf 5 Jahre. König Sigismund übergab das Schultheißenamt dem Kaspar Torner 1422, welcher es wieder an die Stadt verpachtete und 1430 verkaufte um 800 Pfd. Sigismund selbst verpfändete es sofort an Gmünd um 2000 fl. auf Wiederlösung, welche niemals erfolgte. Seitdem war der Schultheiß nur noch ein Beamter des Raths, welchem nach kaiserlichem Privilegium der Bürgermeister den Bann über Blut verlieh. Bei Gerichtssitzungen hieß späterhin der Amtsbürgermeister Ammann, und der Schultheiß handhabte auch den Marktschutz u. dergl.

Daß seit 1462 blos Zunftleute zu Bürgermeistern gewählt worden seien, widerspricht der Thatsache, daß die alten Geschlechterfamilien immer wieder auftraten; die nächste Quelle sagt aber (Crusius): senatores e tribunis plebis assumi coepti sunt, – d. h. die Zunftmeister traten in den Rath selber ein, bilden nicht mehr blos ein untergeordnetes vom Rathe nach Bedürfniß befragtes Collegium. Der wirkliche Stand der Dinge im 16. Jahrhundert war nemlich: der Rath bestand aus 24 Personen (Rathgeber), 8 auf der Bürgerbank, 8 auf der Gemeindebank, 8 Zunftmeister. Eine urkundl. Notiz sagt auch wirklich: die Zunftmeister haben 1462 geschworen „als die nuwen ratgeben“. Übrigens waren die aristokratischen Elemente in der Bevölkerung allmählich weggezogen, ausgestorben, oder mit der gemeinen Bürgerschaft soweit amalgamirt, daß ein wesentlicher Personal- und Standesunterschied unter den 3 Bänken in spätern Zeiten nicht mehr bestand.

Die Bestellung von Städtmeistern hängt mit einer Verfassungsänderung überhaupt nicht zusammen. Sie waren ursprünglich nur Officianten des Raths und zwar die Kassenführer, welche zugleich das Material der Stadt unter ihrer Aufsicht hatten, späterhin stets aus dem Rathe selbst genommen.

Das Wappen der Stadt war von alten Zeiten (ältestes bekanntes Siegel v. 1277 im Spitalarchiv) ein aufgerichtetes Einhorn. Kaiser Max gab einen Wappenbrief über ein Fähnlein mit goldenem Andreaskreuz in Flammen, zu gebrauchen wenn sie ins Feld ziehen oder sonst in redlichen Dingen.

Während des Bauernkriegs wurde der Rath abgesetzt und ein der Bauernsache und dem Evangelium günstiger Rath erwählt, der jedoch an Bartholomai dem alten Rathe wieder Platz machen mußte. Der Gedanke an den Einfluß einer Volksbewegung, die Furcht es möchte ein evangelisch gesinnter Rath einmal zu Stande kommen, bewogen wohl den Kaiser Karl 1553 aus kaiserlicher Vollmacht die Stadtverfassung in conservativem Sinn zu verändern. Die Zunftmeister wurden wieder aus dem Rath gewiesen,

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Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_246.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)