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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

bekamen (wahrscheinlich durch die Gnade der Hohenstaufen) die edlen Haggen, welche auch Wellstein (O.-A. Aalen) und Rötenberg (O.-A. Gaildorf) besessen haben. Das ganze übrige weite Gebiet aber, so weit die Freipürsch reichte und noch weiterhin bis zur Limburger Roth ist nachweisbar in den Händen der Herrn von Rechberg oder der mit Gmünd in Verbindung stehenden ritterlichen und ehrbaren Geschlechter gewesen. Wir wollen nur die Herrn von Brackwang, von Bettringen, Böbingen, Göggingen, Hertlinsweiler, Uggingen u. s. w. nennen, die von Rinderbach, vom Steinhaus, von Winkenthal u. a. m. Natürlich kamen auch von auswärts stammende Familien zu Besitz, besonders die von Wellwart, von Uffenloch, Urbach, von Schwendi, von Renningen, Adelmann u. s. w. ganz abgesehen von den spätern Erwerbungen z. B. der Herrn von Bubenhofen, von Rietheim, Specht von Bubenheim u. s. w., der Grafen von Preising, von Beroldingen u. a. m., s. die Lokalgeschichte.

Die hohe Gerichtsbarkeit wurde – natürlich in der kaiserlichen Herren Namen – von den Herrn von Rechberg ausgeübt; blos Gmünd als Stadtgemeinde und die Herrschaft Lauterburg-Rosenstein waren eximirt. Mehr und mehr suchten aber die Klöster und die ritterlichen Herrn überall auch die hohe Gerichtsbarkeit an sich zu bringen, wie jeder Grundherr selbstverständlich die niedere Gerichtsbarkeit über seine Hintersaßen ausübte. So erlitt die ursprüngliche Grafschafts-Jurisdiction große Einbuße und der Rest, die sogen. Waibelhubs Gerichtsbarkeit, welchen die Schenken von Limburg von den Herrn von Rechberg erworben hatten, löste sich in diesen Händen vollends auf.

Die Oberamtsbeschreibungen von Welzheim S. 106 f. und Gaildorf S. 115 gedenken des merkwürdigen Rechtsinstituts der sog. Waibelhube und verweisen darüber auf unsere Oberamtsbeschreibung. Leider sind die Quellen darüber noch nicht gehörig gesammelt und veröffentlicht; den uns zugänglichen Äußerungen zufolge ist allerdings anzunehmen, daß wir es mit einem dem „Gericht der Siebenzehner“ O.-A. Gaildorf S. 114 verwandten Institute zu thun haben, worüber die Lehensurkunde von 1344 sagt: „die frien Gut, die in die Waibelhub gehörent und die Leut die da heizent die frien Leut.“

In den Wäldern der Welzheimer Berge hatten sich ungewöhnlich lang viele freie Landleute frei erhalten, namentlich weil sie als Hintersaßen der Herrschaft Hohenstaufen unmittelbare Reichsunterthanen geworden waren und weil es dort den obersten Beamten der Hohenstaufen, den Herrn von Rechberg, nicht gelungen ist, die volle Landeshoheit überall für sich zu erringen. Ganz gelegentlich begegneten uns solche Urkunden, wonach z. B. 1468 eine Peter Otten Wittwe, Bürgerin zu Gmünd in Hussenhofen 1 Hof und 3 Gütlein zu Mögglingen verkaufte in Gotteszell frei eigen, unvogtbar, unsteuerbar

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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 136. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_136.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)