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auch in dem Top. Lexikon von Schwaben, das überhaupt gar viele Unrichtigkeiten und Mängel hat, nur unvollständig und unrichtig angegeben. Nach einem „Legalisirten Gränzbeschrieb“ und einem „Allgemeinen Beschrieb und Bereuttung der hochobrigkeitlichen Gränzen der Östr. lehnbaren Herrschaft Ehingen“ vom Jahr 1783 gehörten folgende Orte dazu: Ehingen, Bergach, Hausen ob Allmendingen, Heufelden, Blienshofen, Dettingen, Dinten- und Herbertshofen und Stetten. In allen diesen Orten hatte die Herrschaft die hohe Obrigkeit. Auch Altsteußlingen und Nasgenstatt werden in dem Beschrieb, und auf den Grund desselben auch in dem Lehensbriefe von K. Franz I. 1793, jedoch mit der Bemerkung: alio non edocto, in den Umfang der Herrschaft gezogen, vermuthlich weil die hohe und niedere Gerichtsbarkeit daselbst der Stadt als Spital-Oberpfleger verliehen war. Die Rechte der Herrschaft sind in dem erwähnten Lehensbriefe beschrieben. Es sind darunter namentlich auch angeführt: Criminalgerichtsbarkeit, Jagd- und Forstherrlichkeit, Geleit, Zölle in Stadt und Herrschaft. Im Grunde war also Ehingen eine Mediatherrschaft mit gewissen landeshoheitlichen Rechten. Dem Landesherrn waren nur Schätze und Bergwerke, gemeine Landsteuer, Raiß Gezüge, Confiskationen, Appellationen etc. vorbehalten.

Die Verfassung und Verwaltung der Stadt. Ehingen die Stadt, bildete zwar einen Bestandtheil der Herrschaft Ehingen; sie hatte aber wieder ihre eigenen, von der Lehensherrschaft unabhängige Rechte und Freyheiten, wie denn in dem bemerkten Lehensbrief selber insbesondere der Stadt Ehingische Malefizbann von der Criminalgerichtsbarkeit der Herrschaft ausgenommen ward. Im Grunde glich die Verfassung der Stadt so ziemlich der einer Reichsstadt und K. Sigismund nannte sie auch wirklich „unsere und des Reichs Stadt.“ In den Besitz ihrer Rechte und Freyheiten war die Stadt, wie gewöhnlich durch Vergünstigungen und Kauf gekommen: 1379 wurde sie von K. Wenzel von auswärtigen Gerichten befreyt; 1434 erhielt sie von K. Sigismund den Blutbann, 1444 das Recht, den Amman, der


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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 091. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_091.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)