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Der Pfarrsprengel beschränkt sich auf den Ort, die Pfarrei ist neu; bis 1819 war Ober-Sulmetingen Filial von der Pfarrkirche Niederkirch, wovon jedoch der Pfarrer seinen Sitz in Ober-Sulmetingen hatte. Im Jahr 1813 wurde der Pfarrsitz nach Unter-Sulmetingen verlegt, in Ober-Sulmetingen dagegen von dem Fürsten eine Pfarrcaplanei errichtet, welche 1819 zu einer selbstständigen Pfarrei erhoben wurde. Bis zu dieser Veränderung wurde nur der Wochengottesdienst in der Capelle zu Ober-Sulmetingen verrichtet. Unter dem Stiftungsvermögen befindet sich eine Stiftung der unten genannten Euphrosine v. Schad, welche die Absicht hatte, eine Caplanei in Ober-Sulmetingen zu gründen, ferner ein Vermächtniß von dem zu Ober-Sulmetingen verstorbenen letzten Abte von Ochsenhausen, Romuald; das ganze Stiftungsvermögen zusammen beträgt übrigens nicht mehr als 3580 fl. und die Forderungen von Kirche und Schule finden daher um so schwerer ihre Befriedigung, da der Grund- und Zehentherr allein in’s Mittel zu treten hat.

Ober-Sulmetingen bildete eine eigene Herrschaft und ein eigenes Amt des Klosters Ochsenhausen, das aber außer dem Schloß und Dorf nichts enthielt. Die Herrschaft mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit war Reichslehen und steuerte zum Canton Donau. Forst und Jagd auf dem rechten Ufer der Riß – auf dem linken war freie Pürs – waren Kirchbergische Lehenszugehörung, wurden aber 1775 an die Freiherren v. Welden zu Laubheim verkauft. Nicht zur Klosterherrschaft gehörten einige Höfe, welche unter östreichischer Landeshoheit und Gerichtsbarkeit standen, zu der Landvogtei Altdorf gehörten und ihren eigenen Hoheits-Ammann hatten.[1]


  1. Es waren dieß urprünglich drei östreichische Cameralhöfe, welche allmälig in mehrere sich vertheilten und jetzt aus acht Wohnhäusern mit eilf Familien bestehen. Noch jetzt werden die Einwohner dieses Theils von Sulmetingen „Östreicher“ und die Schildwirthschaft, die dazu gehört, „das östreichische Wirthshaus“ genannt. Der Bezirk aber, in dem sie wohnen, heißt Kreppach, von dem oben genannten Thurm her, zu dem die Höfe gehörten. Die Östreicher bezahlten eine jährliche Kammersteuer von 6 fl. 45 kr. nach Altdorf. Im Übrigen trugen sie zu den ritterschaftlichen Steuern und zu den Gemeinde-Auflagen in einem bestimmten Antheil bei. Grundlasten hattens sie keine zu tragen, mit Ausnahme des Zehenten, den sie an das Kloster zu entrichten hatten. Da die Östreicher ihren Antheil an Steuern und Abgaben immer gleich selbst berichtigten, während die Andern zu Anlehen schritten, so haben sie jetzt noch das voraus, daß sie an den Gemeinde-Schulden keinen Antheil nehmen. Die vormals östreichische Kammersteuer bezieht jetzt die K. Finanzkammer, ebenso auch den Zehenten, nachdem derselbe 1803 von Östreich sequestrirt worden ist.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_186.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)