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immer noch viele böhmische und baierische Schweine eingeführt. Die Zahl der am 1. Januar 1837 vorhandenen Schweine betrug 3665, darunter 595 Zuchtschweine.

Die Ziegenzucht ist ganz unbedeutend.

Die Bienenzucht ist gering, auch ist bei den klimatischen Verhältnissen und den vielen Winden, denen die meisten Orte des Oberamtsbezirks ausgesetzt sind, für Emporbringung derselben nicht viel zu hoffen. Im ganzen sind 1756 Stöcke im Bezirk, 1822 waren es 1147, 1834 nur 1012.

Geflügelzucht, namentlich Gänsezucht, ist nicht unbeträchtlich, und es gehen manche Triebe in die Seegegenden.


d. Jagd und Fischerei.

Der Oberamtsbezirk gehört theilweise zu dem zwischen der Donau, Blau und Riß befindlichen Freipürschbezirk, und zwar mit folgenden Gemeinden: Biberach, Ahlen, Aßmannshardt, Attenweiler, Aufhofen, Birkenhardt, Langenschemmern, Mittel-Biberach, Reuti, Rißeck, Volkersheim, Warthausen, Muttensweiler, Ingerkingen, Ober- und Unter-Sulmetingen, Altheim, Grodt und Schemmerberg, überhaupt mit sämmtlichen auf der linken Seite der Riß, welche die Grenze bildete, gelegenen Orten.[1] Diese Jagden sind meistens auf 10 Jahre verpachtet; ausgenommen von dem Pacht sind die auf diesen Markungen befindlichen, dem Staat, den Gutsherrschaften und den Stiftungen zugehörigen Grundstücke. Ferner sind jagdberechtigt: der Staat in den ehemaligen Herrschaften Warthausen


  1. Von der Eintheilung der freien Pürschbezirke war schon früher bei Ehingen, Blaubeuren etc. die Rede. Der Grenzbestimmungen ungeachtet gab es immer Anstände wegen derselben. Ein Austrag und Einung K. Maximilians I. vom Jahr 1489 setzt aus Veranlassung eines Streits folgendes fest: „der Pirs halber zwischen der Tunau, der Riß, dem Buchauer Steag, der Misaig und Canzach, nach dem Hertzog Jörg mainet, es sey ein Forst, und die Edellüt und Umsäßen anziehen, es sey ain Pürs, sol kain Tail dem andern wehren des Geprauchs an denselben Enden, wie jeglich Tail den hergebracht hat, so lang biß vor dem Bischoff zu Eystett und Grau Eberharten von Württemberg dem Eltern als Commissarien mit Recht ausfündig würdet, ob es Forst oder ein Pirs seye, bey derselben Erkandtnuß sol es alsdann beleiben, und füro solicher massen gehalten werden.“ Im Jahre 1772 wurde zu Biberach eine Pürschordnung verfaßt und gedruckt.
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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 039. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_039.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)