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und den Landgerichten, sowie von österreichischer Besteurung eximirt war, indeß Österreich die Forstgerechtigkeit ausübte und die Landeshoheit stets prätendirte (vgl. Gärt Msc.). Von 1328–1460 war sie fast immer verpfändet. – 1473 nahm sie Gr. Eberhard im Bart auf 10 Jahre in seinen Schutz und unterstellte sie seinem Amtmann in Tuttlingen, Wilhelm von Neuneck; den Schutz erneuerte 21. Sept. 1496 H. Eberhard II. für 20 fl. jährlichen Schirmgeldes (Steinh. 3, 224; Sattl. H. 1 Beil. 7). – 1600 verkaufte das Bisthum die Herrschaft an die Domprobstei, und 1613 wurden die Patronatsverhältnisse regulirt. Nach dem Verkauf entstanden bei Gelegenheit einer neuen Marksteinsetzung Unruhen in Wurmlingen, indem die Gemeinde bei dem zwischen der Domprobstei, Wirtemberg und Hohenkarpfen abgeschlossenen Vertrage sich übervortheilt glaubte. Als am 3. Mai 1600 die dompröbstlichen Kommissäre zur Marksteinsetzung erschienen, fanden sie Widerstand. Angesetzte Geldstrafen fruchteten nichts. Man mußte zum Schutz der Kommissäre 30 Bewaffnete von Seitingen kommen lassen; die Gemeinde versammelte sich in Wehr und Waffen und verhinderte die Steinsetzung. Ein Wurmlinger Bürger, Hans Zepf, wurde in Konstanz gefänglich eingesetzt, am 12. Mai neue Verhandlung mit einem Gemeindeausschuß gepflogen. Dieser willigte endlich in die Setzung unter den Bedingungen der Freilassung des Zepf, des Schutzes gegen Beeinträchtigung von Seiten Rietheims, der Verzeihung von Seiten des Domprobsts und der Entschädigung für die 4 Jauchert Acker, die sie des Triebs und Waid wegen an Tuttlingen abzutreten hatten (vgl. Regesten 1683–1717). 18. Mai bewilligte der Domprobst die Verhandlung; 24. Mai mußten Hans Veih, Martin Butsch, Jak. Weiß und Martin Kupferschmid in Konstanz knieend Abbitte im Namen der Gemeinde leisten (Pfarrchron.). – 1802–3 kam die Herrschaft mit dem Bisthum Konstanz an Baden, welches ein Stabsamt daraus bildete; 1806 an Württemberg; 24. Nov. fand die Huldigung statt. Die 5 Ortschaften der H. Konzenberg besaßen bis 1810 außer ihren Lokalfonds noch ein gemeinschaftliches Stiftungsvermögen.

Der Eßlinger Hof bei Konzenberg war wirtembergisches Lehen. Denn als 1579–80 Ambros. Bertsch genannt Juchzger von Eßlingen denselben an Hans Hölzlin allda ohne Bewilligung der Herrschaft Wirtemberg verkauft hatte, sollte er eingezogen werden, wurde aber seinem Bruderssohn Konrad Juchzger als Zinslehen verliehen (St. Arch.).

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 511. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0511.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)