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gebrochen. (Der Ort Enzberg selbst blieb zu 3/4 ritterschaftlich; 1491 noch zu 11/2 Viertel enzbergisch; 1506 traten an die Stelle Verwandte der Familie, die von Wallstein, später noch andere). Obgenannter Friedrich I. ist derselbe, der mit seinen Brüdern Konrad und Engelhard 1393 (Hornberg auf St. Jakoben-Tag, 25. Juli) mit Wirtemberg und Baden sich verglichen (Mühlh. Arch.), dann aber 24. September 1395 als Schlegelkönig in Heimsheim gefangen worden war. 1411 (Abend vor Christi Himmelfahrt 20. Mai) wurde er von Bischof Otto von Konstanz mit dem lehenbaren Theil der Herrschaft belehnt und im gleichen Jahr (Donnerstag nach Fronleichnam, 18. Juni) von Abt Friedrich von Reichenau mit Nendingen sammt Zugehör. Er war vermählt mit Beatrix von Hohenbodman, nannte Bruno von Lupfen seinen Oheim und unterzeichnete 1410 den Burgfrieden von Hohenkarpfen mit. 1419 hatten die Enzberge Konflikt mit Kloster Beuron, nahmen den Abt gefangen, mußten ihn aber auf Befehl von Konstanz wieder freigeben. Friedrichs I. Nachfolger ist Friedrich II., erstmals belehnt 1435, vermählt mit Magdalena Vogt von Summerau. Ihm folgt Friedrich III., erstmals belehnt 1439, letztmals 1463, vermählt mit Klara von Randegg, gestorben wahrscheinlich 1470. 1452 kündete Kloster Beuron denen von Enzberg die Vogtei auf und übergab sie dem Herzog Sigmund von Österreich. Friedrich’s III. Söhne sind Friedrich IV. 1461–1478, vermählt mit Margaretha von Mansberg, erstmals belehnt 1470, und Hans I., 1478 Rechtsnachfolger seines Bruders, 1470 Dienstmann Eberhard’s von Wirtemberg, vermählt mit Christina von Mundprad. 10. November 1476 geben beide das Dienst- und Öffnungsrecht von Mühlheim und Bronnen an Herzog Sigmund von Österreich, nachdem er sie auf fünf Jahre zu Dienern aufgenommen (St. Arch., Lichn. Nr. 1990). 1477 an St. Gertrud erbt von einem Hans von Enzberg Friedrich das Haus zu Ettlingen, Hans die Dörfer Niefern und Bauschlott. Hans ist 1472 in Palästina, dient wider den Herzog von Burgund und wird wegen seiner Verdienste 3. Juli 1475 nebst Bestätigung sämmtlicher Rechte und Privilegien der Herrschaft vom Kaiser mit dem Blutbann belehnt (Chmel, Regg. Frid. III. Nro. 6992 S. 677), hat 1484 Fehde mit Hohenberg, tritt 1488 in den schwäbischen Bund, worin die von Enzberg bis an dessen Ende blieben; stirbt 1490. Friedrich setzt in diesem Jahr des verstorbenen Hansen Kinder in seine Güter ein und geht in’s Leibgeding.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 380. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0380.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)