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sondern auch nicht selten unschonende und unpflegliche Behandlung, namentlich auch übermäßige Streunutzungen Schuld. Der Bevölkerung des Oberamts fehlte es bisher, mit wenigen rühmenswerthen Ausnahmen, immer noch an dem richtigen Sinne für pflegliche Behandlung und Vervollkommnung ihres Waldbesitzes; dieselbe hängt häufig noch zu sehr an dem Hergebrachten und will nicht viel Aufwand für den Wald machen, obwohl derselbe in den meisten Gemeinden die Haupteinnahmequelle bildet. Indessen ist für die Verbesserung der Waldungen und namentlich auch der hauptsächlich in Betracht kommenden Körperschaftswaldungen durch Beispiel, Belehrung, Ermunterung, durch Abgabe billiger und guter Pflanzen aus den Pflanzschulen des Staats, durch Anlage eigener Pflanzschulen Seitens der Gemeinden etc. in letzterer Zeit Manches geschehen, und ist unter dem Einflusse des Gesetzes über die Bewirthschaftung und Beaufsichtigung der Körperschaftswaldungen, nach welchem diese Waldungen von nun an nur durch geprüfte Sachverständige gleich wie die Staatswaldungen bewirthschaftet werden müssen, künftig eine noch rascher fortschreitende Verbesserung und Vervollkommnung und in Folge dessen auch Steigerung des Ertrages zu erwarten. Geprüfte Forstmänner waren von Körperschaften bisher nicht aufgestellt, dagegen haben die meisten Gemeinden und Stiftungen bei wichtigeren Waldarbeiten (Holzschlägen, Reinigungshieben, Kulturen etc.) den betreffenden K. Revierförster gegen besondere Belohnung zu Rath gezogen. Die durch das schon erwähnte Gesetz veranlaßten Versuche der Gemeinden und Stiftungen des jetzigen Reviers Mühlheim, sowie von 11 Gemeinden und Stiftungen der Baar, eigene gemeinschaftliche Sachverständige für die Bewirthschaftung ihrer Waldungen aufzustellen, blieben ohne Erfolg, und ist daher die technische Bewirthschaftung sämmtlicher Körperschaftswaldungen in die Hände der Revierförster des Staats gelegt. 1

Die Waldungen des Staats und sämmtlicher Körperschaften werden auf Grund der nach gegebenen Taxationsvorschriften zu fertigenden und alle 10 Jahre zu erneuernden Wirthschaftsplane bewirthschaftet. Die Nutzungen, welche sich innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit bewegen, oder, wenn diese gestört ist, darauf zurückgeführt werden sollen, werden nach der Methode des kombinirten Massen- und Flächenfachwerks regulirt und innerhalb einer 10jährigen Nutzungsperiode – bei den Hauptnutzungen wenigstens – gegeneinander ausgeglichen, während die Durchforstungen in der Regel nach der Fläche stattfinden. Neben den

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0186.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)