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im Quartier lag, wurde nämlich am 5. Sept. 1796 der Fleckenfarren (Zuchtstier) auf einem nach Endersbach führenden Kreuzwege in Gegenwart von einigen hundert Menschen lebendig begraben. Der damalige Amtsschreiber Bolley zu Waiblingen, von der Regierung beauftragt, den Hergang zu untersuchen, konnte nicht ganz in’s Klare kommen. Der Kühhirte, der Feldschütze und ein Feldmaurer, welche mit der Execution beauftragt waren, behaupteten mit dem Schultheißen und dem Magistrat, der Rathsbeschluß habe nicht auf Lebendigbegraben, sondern auf vorheriges Tödten des Farren gelautet, und die ersteren beschworen, keinen Befehl zum Lebendigbegraben erhalten, der Schultheiß aber und der Heiligenpfleger, letzteres weder befohlen noch sonst veranlaßt zu haben. Jene gaben an, das Tödten vor dem Begraben sei unterblieben, weil es der Gefahr wegen im offenen Felde nicht habe geschehen können; übrigens sei der Farre von der Seuche bereits befallen gewesen. Andererseits aber erklärte der größere Theil der Bürgerschaft, daß er, wenn man ihn gehört, dieses Mittel als abergläubisch verworfen haben würde. [1] Das Beklagenswertheste an der Sache ist aber, daß der Kühhirte 1801 vor Amt unaufgefordert angab, daß alle jene Eide falsch geschworen worden seien. Da jedoch die Verhandlungen in dieser neuen, Bolley gleichfalls aufgetragenen, Untersuchung nicht vorliegen, so muß dahin gestellt bleiben, ob der später nach Amerika ausgewanderte Hirte nicht etwa aus Rache gegen den Schultheißen, der ihn vom Hirtendienst entfernt hatte, die Angabe gemacht habe.

Bei Beutelsbach lag ein jetzt abgegangener Hof, Wintzen, welchen Rudolf der Arzt zu Eßlingen 1287 dem Kloster Bebenhausen schenkte (curia juxta B. dicta Wintzen).


Buhlbronn.
Gemeinde III. Kl. mit 456 ev. Einw.; Pfarr-Filial von Oppelsbom O.A. Waiblingen.


Das eine politische Gemeinde bildende Dörfchen Buhlbronn liegt in den Berglen, wo diese in das rechtseitige Ufer des Wieslaufthales abfallen, nördlich 11/2 St. von Schorndorf. An Quellwasser fehlt es nicht. Die sonstigen natürlichen Verhältnisse hat der Ort mit Asberglen gemein. Alle Zehenten stehen dem Staate, als Nachfolger der vormals Constanz’schen Pflege Schorndorf zu, die Novalien bezieht er Namens der vormaligen Kellerei. An den Gefällrechten des Staats sind 37 fl. 12 kr. Zinsen, 41/2 I. Wein und 8 Sch. 3 S. 4 E. Fruchtgilten


  1. Daß im Mittelalter die Deutschen verschiedene Thiere und selbst Menschen lebendig begruben, um Vortheile zu erreichen, namentlich bei Viehseuchen das Stück einer Heerde, findet sich in Grimm’s d. Mythologie. 1835. S. 665.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 131. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0131.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)