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Rüben etc. gehandelt. Mit großer Emsigkeit legen sich 58 Personen, wovon 24 von Schnaith, auf den Handel mit Victualien, namentlich mit Butter und Eiern, welche sie im Bezirke aufkaufen und meistens am Samstag nach Stuttgart zu Markt bringen. Es läßt sich annehmen, daß sie jährlich 120.600 Pfunde Butter und für 6000 fl. Eier verkaufen. Der früher bedeutende Weinhandel in Schorndorf hat fast ganz aufgehört, besonders seitdem alte Weine weniger gesucht sind, auch Wirthe und Consumenten ihren Bedarf schon unmittelbar nach der Weinlese einkaufen. Die Durchfuhr besteht hauptsächlich in Holz, Holzwaaren und Kohlen vom Welzheimer Walde, und in Kernen aus Bayern. Einfuhrgegenstände sind Getreide, meist von der Winnender Schranne, und bayerischer Kernen, Stroh, Heu, Rindvieh, namentlich Jungvieh zur Aufzucht, junge Schweine, Colonialwaaren, Ellen- und baumwollene Stuhl-Waaren, Rohstoffe mancherlei Art etc. Des Fruchtmarktes zu Schorndorf wird in der Ortsbeschreibung Erwähnung geschehen. In Höslinswarth wird Zwischenhandel mit Gänsen betrieben.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Die einzige im Bezirk bestandene Grundherrschaft kommt nicht mehr in Betracht, nachdem schon vor dem Erscheinen des alle Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung aufhebenden Gesetzes vom 4. Juli 1849 die vormals reichsritterschaftlichen Besitzungen und Rechte der Freiherrn vom Holtz in Aichelberg (s. die Ortsbeschr.) durch Verkauf von jenen an die Gemeinde daselbst übergegangen sind. Außer dem Staat waren es hauptsächlich die Körperschaften des Bezirkes, welche in demselben Gefälle zu erheben hatten; mit Ausnahme des Hospitales Schorndorf haben jedoch dermalen nur noch wenige derselben dergleichen Rechte anzusprechen, und auch die des ersteren haben sich sehr vermindert. Die Königl. Hofdomainenkammer erhebt durch das Hofcameralamt Stetten gleichfalls noch einige wenige Gefälle in Beutelsbach und Schnaith. Staatsdomainen (geschlossene Cameralgüter) sind nicht im Bezirke vorhanden.


B. Leibeigenschafts- und Lehen-Wesen.

Auch diesen Verpflichtungen würde die Gesetzgebung der Jahre 1848 und 1849 ein Ziel gesetzt haben, wenn sie nicht schon zuvor ihr Ende erreicht gehabt hätten. Über die früheren Verhältnisse mag indessen

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0055.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)