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wo die Tresolei (Balleikasse) war, einige Rathsgebietiger, die meistens Komthure waren, großentheils in Militär- oder Civildiensten stehend; 2) aus 10 Ordenspriestern, meist Pfarrer, einige auch Doktoren der Theologie; 3) 13 Balleiräthen; 4) 27 verschiedenen Balleibeamten, Pflegern, Amtsvögten, Kastnern, Stadtvögten; 5) 6 Kanzleiverwandten, Registratoren etc. Der Landkomthur bezog ein jährliches Deputat von 5500 Gulden, der Hauskomthur und Treßler zusammen 1200 Gulden; dabei betrugen die Ausgaben für die landkomthurliche und Cavalier-Tafel nebst den übrigen Hausbedürfnissen 12.000 Gulden. Der Rathsgebietiger bezog als solcher 500 Gulden. Das Meisterthum erhob aus der Ballei jährlich 20.500 Gulden. Bei diesen niedern Bezügen verwundert man sich nicht, daß die Ordensritter in der Josephinischen Zeit die völlige Umgestaltung der innern Verhältnisse ihrer Ballei durch deren Inkorporation in das Meisterthum sich gefallen ließen. Seit 1789 bezogen: der Landkomthur 15.000 Gulden, die zwei ersten Rathsgebietiger je 7000, 2 andere je 6000, die letzten 2 je 5000, von den 6 Komthuren 2 je 4000, 2 je 3000, 2 je 2000, 3 Ordensritter jeder 1000 und 3 je 500 Gulden. Trotz dieser Steigerung der Ausgaben wurde 1791 ermittelt, daß die Spitäler und andere milde Stiftungen der Kommenden und Güter des Hoch- und Deutschmeisterthums und der Ballei Franken, außer den Einkünften von liegenden Grundstücken, ein Kapitalvermögen von fast 800.000 Gulden besaßen. Aber der Krieg schmälerte alsbald Vermögen und Einkünfte gewaltig. Preußen, welchem 1791 der letzte Markgraf von Ansbach und Bayreuth seine Fürstenthümer abgetreten, besetzte 1796 die Kommende Ellingen und verschiedene Ordensämter in Franken, und auch anderwärts giengen Kommenden, für das Meisterthum verloren, insbesondere durch den Lüneviller Frieden alle Einkünfte jenseits des Rheins, gegen 50.000 Gulden jährlich. 1

Das waren die Vorboten des nahen Untergangs, als dessen Etappen zu bezeichnen sind: Reichsdeputations-Hauptschluß vom 25. Februar 1803 – Öffnung des Ordensgebiets für Bayern und Württemberg, Abtretung des Schönthaler Hofs in Mergentheim an letzteres; Preßburger Friede vom 26. Dezember 1805 – das Hoch- und Deutschmeisterthum und seine Residenz Mergentheim wird österreichisch; Dekret Napoleons vom 24. April 1809 als Anhang zur Rheinbundesakte – Unterdrückung des Deutschordens in den Rheinbundesstaaten und Überlassung

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 268. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0268.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)