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weiteren und flacheren Thale fortsetzt, geht die Vertheilung des Grundbesitzes schon weiter, was damit zusammenhängt, daß im Taubergrund auf den 8 Markungen Weikersheim, Elpersheim, Markelsheim, Igersheim, Mergentheim, Edelfingen, Althausen, Wachbach das Weinbauareal schon beträchtlichere Ausdehnung hat. Denn der Weinbau, welcher viele Arbeit erfordert, ernährt bei seinem höheren Ertrag auf geringerer Fläche eine größere Anzahl Menschen, und bewirkt, theils weil die weinbautreibende Bevölkerung selbst Feldbau damit verbindet, theils durch Herbeiziehung einer gewerblichen Bevölkerung, welche zugleich Landwirthschaft treibt, auch größere Theilung des landwirthschaftlichen Grundbesitzes überhaupt. Daher gehören alle diese Markungen zu derjenigen Klasse von (m Ganzen 21) Markungen des Bezirkes, auf welchen nach den Ergebnissen der Aufnahme des Grundbesitzes vom 10. Januar 1873 das Areal der Wirthschaften von mehr als 10 Hektar nicht über die Hälfte des ganzen landwirthschaftlichen Areals der einzelnen Markungen einnimmt. Außerdem gehören dazu die an die vorigen anstoßenden 6 Markungen Schäftersheim, Löffelstelzen, Neunkirchen, Apfelbach, Rüsselhausen, Haagen, und überdies, getrennt davon, die Markung Rengershausen.

Unter den 29 Markungen der westlichen Abtheilung des Bezirkes sind also 15, unter den 19 Markungen der östlichen Abtheilung dagegen blos 6 solche Markungen begriffen, nämlich die zwei Orte Laudenbach und Vorbachzimmern mit namhafterem Weinbau und die weiteren: Crainthal, Creglingen, Archshofen und Münster.

Vergleicht man das ganze landwirthschaftliche Areal dieser Markungen mit weiter gehender Theilung des landwirthschaftl. Grundbesitzes in beiden Abtheilungen des Bezirks mit dem Areal der übrigen Markungen, auf welchen überall mehr als die Hälfte, meistens sogar mehr als 2/3 des landwirthschaftlichen Areals den Wirthschaften von mehr als 10 Hektar eingeräumt ist, so entfallen von dem ganzen landwirthschaftlichen Areal auf die Markungen:

1) mit vorherrschendem
größerem Grundbesitz
2) mit weitergehender
Theilung des Grundbesitzes
1) in der östlichen Abtheilung
des Bezirks mit 19 Markungen
ha
09492,87
in %
77,51.
ha
02755,29
in %
22,49.
2) in der westlichen Abtheilung
des Bezirks mit 29 Markungen
07816,70 48,29. 08371,08 51,71.
17.309,57 60,87. 11.126,37 39,13.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 84. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0084.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)