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Streitigkeiten und Vergleichen zwischen beiden Herrschaften, die sich z. B. den 20. Juni 1554 wegen Trieb und Hut im Stangholz, der Wahl der Vierleute dahier, zu welchen neben den dinkelsbühlischen auch ein ellwangischer Unterthan gewählt werden sollte, der Viehweide der Gemeinden Wörth und Lustnau u. s. w. vergliechen. So gehörte noch nach einer ellwangischen Amtsbeschreibung aus der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts das Dorf zwar dem Dinkelsbühler Spital, lag übrigens in des Stifts forstlicher Obrigkeit, auch hatte letzteres über 5 Güter, 2 eigene, 2 des Heiligen und eines der Pfarrei die hohe und niedere Obrigkeit, sowie den Kirchensatz (s. unten) und herrschte im Einzelnen immer noch mancher Streit. Doch vertauschte die Stadt Dinkelsbühl den 30. Juli 1663 wegen des Spitals, der St. Georgenpfarrkirche, St. Leonhards Almosen- und Prädikaturpflege an das Stift Ellwangen alle ihre Güter zu Breitenbach und Stödtlen sammt dem Bauzenhof gegen 3 Güter zu Schön- und Wolfertsbronn (letzteres nunmehr bayrisch), 4 Güter zu Bösen-Lustnau, 2 zum Wördlin sammt dem Forsthaus, auch der Botmäßig- und Steuerbarkeit und Diensten aus des Heiligen und des Pfarrers 3 Gütlein daselbst, sowie alle Güter zu Dirnstetten; das jus patronatus cum pleno jure decimarum zum Wördlin sollte Ellwangen verbleiben und kein anderer Glaubensgenosse als ein katholischer zum Wohnen daselbst zugelassen werden. Ellwangen sollte die hohe und niedere Obrigkeit, auch Gemeindsherrschaft zu Breitenbach und Bauzenhof, zu Weiler bei Dalkingen das merum imperium, Dinkelsbühl dagegen an letzterem Orte die vogteiliche Herrschaft sammt den kleinen Freveln, der Gemeindsherrschaft und Dorfsehehaften zustehen; zu Wördlin und dessen eingehörigen Orten wurde der Streit über die hohe Obrigkeit bis zu Ausgang des petitorischen Prozesses darüber vorläufig so verglichen, daß in den 4 hohen Wändeln das Präventionsrecht stattfinden, die kleinen Fälle aber – gleichwie die vogteiliche Obrigkeit, die Gemeindsherrschaft und den Kirchweihschutz – die Stadt Dinkelsbühl zu rechtfertigen haben solle (Ellwangen-Oettingen-Spielberger Deduktionsschrift gegen Dinkelsbühl von 1767 S. 89 ff.) Zwar sind einigen Nachrichten zufolge mit der Kirche und Stiftungspflege bis zuletzt 2 Unterthanen (13 Seelen) ellwangisch gewesen, allein weder die S. 482 angegebene Seelentabelle, noch die württemberg. Staatshandbücher aus dem ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erwähnen derselben als nunmehr württembergischer Unterthanen. 1

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 805. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_805.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)