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Wolf von Thannhausen verkaufte im Jahr 1618 Unterthanen und den Hirtenstab dahier, im Jahr 1621 den 27 Nürnberger Morgen haltenden Wald, der Rotheberg genannt, an das Augsburger Domkapitel. Dieser Waldtheil kam nach der Säkularisation des Domkapitels an Bayern, 1810 an Württemberg, welches ihn an Oettingen-Wallerstein verkaufte.

Nach der Grund- und Steuerbeschreibung des domkapitel-augsburgischen Riesamtes Thannhausen vom J. 1734 war Thannhausen ein uraltes Freidorf, welches damals 107 Haushaltungen hatte, von denen jedoch nur 66 der Gemeindsgerechtigkeit sich erfreuten. Diese Haushaltungen gehörten 5 Herrschaften an: dem Domkapitel Augsburg 49 sammt dem Hirtenhaus, den Edeln von Thannhausen 23 ohne ihr Schlössel, der Reichsstadt Dinkelsbühl 5, dem Kloster Kirchheim 8, Oettingen (und zwar Oettingen-Spielberg 12, Wallerstein 1, Mönchsroth-Oettingen 2, Landvogtei 6, mit dem Landvogtsknecht 7) 22. Malefiz, hohe Obrigkeit und große Frevel hatte das öttingische Haus Oettingen hergebracht, es führte auch schon lange her den gemeinschaftlichen Untergang, welches alles die gemeinschaftlich öttingische Landvogtei ausübte. Hinsichtlich der altdomkapitelschen Unterthanen waren die innerhalb Etters vorfallenden Frevel dem domkapitelschen Riesamt und dem gräflichen Landvogteiamt vermöge der Verträge von 1494 und 1535 gemeinschaftlich, bei den 1618 den Herren von Thannhausen abgekauften Unterthanen des Domkapitels hatte dagegen das Landvogteiamt nichts zu beziehen, diese Frevel standen vielmehr dem Domkapitel privative zu. Letzteres hatte ferner den großen Zehnten, das Präsentationsrecht hinsichtlich der Pfarrei, Frühmeß und Kaplanei, den Kirchensatz, die Aufnahme und Abhör der Heiligenrechnungen, wogegen der kleine Blut- und Heuzehnte dem Pfarrer zustund.

Mit Genehmigung des Bischofs Klemens August vom 3. Januar 1778 ermächtigten der Dompropst Johann Nepomuk August Umgelter Freiherr von Deisenhausen, der Domdechant Joseph Anton Freiherr von Westernach, Senior und gesammtes Domkapitel zu Augsburg am 17. Juni d. J. ihren Riesamtmann zu Thannhausen Georg Anton von Pettenkofer, ihre sämmtlichen Unterthanen und Güter des Riesamtes Thannhausen mit der hergebrachten Reichssteuerbarkeit und Kameralgefällen, als Grundzinsen, Küchengefällen und Handlöhnen, Gülten, wie auch alle vogteiliche Jurisdiktion und davon abhängende Einkünfte an Nachsteuern, Strafen, Schutzgeldern, Inventuren – ausgenommen allein die Pfarrei und den Kirchensatz zu Thannhausen, die zu der Pfarrei und der ihr inkorporierten Frühmesse gehörigen Einkünfte, sowie sämmtliche Groß- und Klein-Zehnten des Riesamts – darunter insbesondere die Botmäßigkeit auf den 4 Höfen zu Sonderndorf (d. h. Sederndorf) mit Ausschluß

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 747. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_747.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)