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das öttingische Oberamt Mönchsroth, Hirtenhaus und Stab der Deutschorden. Ganze Gemeindsgerechtigkeiten waren es nur 8.

Freihof, Hof, 1 km südlich von St. ganz auf der Höhe mit prächtiger Aussicht, man sieht ins Ries, ins Unterland und ins Wörnitzthal, Dinkelsbühl, an Spielberg, Hesselberg, Ipf, Baldern, Rechberg, Stuifen, Staufen, und all die schwäbischen Waldberge. Am römischen Pfahl, südlich vom Hof, stand weithin sichtbar einer der größten römischen Burstel (s. o. S. 339). Bauernhof mit Wirthschaft.

Der Freihof, Weilemer Freihof, früher auch Kaltenbronner Hof genannt, ein schon im Ellwanger Gült- und Rechtsbuch von 1339 erwähnter Name, ist eines der aus alter Zeit übrig gebliebenen Freigüter (S. 313), dessen Inhaber von jedem Jurisdiktionsverhältnis frei war und beliebig einen Schutzherrn wählen konnte. So begab sich der Besitzer Hans Berchtold von Weiler den 30. Juni 1569 gegen ein Schutzgeld von 3 Ort eines fl. rh. und eine Faßnachthenne, sowie ein Ablösungsgeld von 2 fl. in den Schutz der brandenburgischen Stadt Wassertrüdingen. Durch Jakob Berchtolds Kinder kam das Gut als wassertrüdingisches Schutzgut den 29. Dez. 1627 a. St./9. Jan. 1628 n. St. um 5500 fl. an Johann Georg Regel von Altesheim, durch dessen Tochter Anna Jakobina erhielt es deren Gemahl, der kaiserliche Hauptmann Konrad Ellermann, und begab sich um die Mitte des 17. Jahrhunderts gegen 2 fl. Schirmgeld in öttingischen Schutz. Melchior Gentner, welcher sich deshalb in den Schutz des Komthurs von Ellingen begab, konnte den beabsichtigten Kauf des Gutes nicht ausführen, vielmehr erwarb am 10/20. Mai 1667 Georg Göggerle von Zipplingen dasselbe um 3000 fl. von gedachter Anna Jakobina. Am 31. Jan. 1668 wurde er vom Propst zu Ellwangen mit Leib und Gut, auch Weib, Kind und Haus gleich anderen Schutzverwandten in des Stifts Schirm aufgenommen, sollte aber demselben getreu sein, seinen Nutzen fördern, Schaden wehren, jährlich auf Lichtmeß 2 fl. Schirmgeld zahlen und hatte 1 Jahr zuvor die Lösung zu kündigen. Er heißt der Freibauer zu Weiler an der Eck, ellwangischer Schutzverwandter auf seinem eigenthümlichen Hof zu Weiler an der Eck. Göggerle gab die Hälfte des Hofs seinem Tochtermann Peter Gaiß zu Zipplingen, dieser verkaufte sie 1697 an das Spital Ellwangen für 2700 fl., letzteres aber noch im gleichen Jahre, jedoch als Falllehengut, an Georg Göggerle. Nach dessen Tod begab sich sein Sohn Hans Jörg Göggerle in brandenburgischen Schirm und nach dessen Tod den 7. Juli 1738 der Enkel Kaspar Göggerle gegen 4 fl. jährlich ans Oberamt in den Schutz des Fürsten Johann Aloysius I. von Oettingen-Spielberg. Da er die Handlohnsentrichtung an Ellwangen verweigerte, wollte der Propst das Lehen als verfallen einziehen, legte den Göggerle nach Ellwangen ins Gefängnis und ließ ihn, als er daraus entfloh und es zu Gewalthätigkeiten zwischen öttingischer und ellwangischer Mannschaft gekommen war, im 1743 „als einen Rebellen und Gotteslästerer“ durch ein Kommando in aller Stille nächtlicher Weile von Ellwangen nach Ehrenbreitstein abführen, wo er einige Jahre gefangen saß. Allein Oettingen nahm sich seiner

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 732. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_732.jpg&oldid=- (Version vom 9.12.2016)