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genannten Ordnungen; von Christoph eine Polizeiordnung vom 22. Jan. 1575, welche sich namentlich auf den Gottesdienst, Gotteslästerung, Zehnten und Gülten, unmäßiges und unzeitliches Essen und Trinken, Tanzen, Spazieren und Spielen, Unehrbarkeit und Unzucht, Verrichtung der Vierer im Dorf, Kauf, Verkauf und Entfremdung fremder Güter, Häuser und Gehausete, gartende Knechte, Fremde und Bettler, Versammlung und Aufmahnung der Gemeinde, fürfallende Empörung und Pflicht der Einwohner dabei, bezog und öfters, so namentlich 1657, 1661, 1747 erneuert wurde; von Wolfgang eine Gerichtsordnung für das Ellwanger Stadtgericht als Gericht erster Instanz vom 15. Jan. 1591; von Ludwig Anton eine Hofraths- und Kammerordnung vom 28. Jan. 1692; von Franz Ludwig eine gleiche vom 20. Juli 1694, sowie vom 25. Okt. 1721, eine Mühlordnung vom 13. Mai 1699; eine Umgeldsordnung vom 14. Juni 1729; von Franz Georg eine Kanzlei- und Taxordnung vom 14. Juli 1736, eine Auslösungsverordnung vom 19. Dezember 1736, eine Untergerichtsordnung vom 12. Jan. 1737, eine Prozeßordnung vom 24. März 1737, eine Gantordnung vom 2. Mai 1737, eine Ordnung, betr. die Abschätzung und die Anrechnung der herrschaftlichen Gefälle bei Veränderung der Fall- und Erbgüter vom 5. Mai 1738, eine Kammerkanzleitaxordnung vom 22. Mai 1739, eine Amts- und Dorfschultheißenordnung vom 15. Febr. 1744, eine erneuerte und verbesserte Polizeiordnung vom 7. August 1747, eine Landesausschuß- (Miliz-) Ordnung vom 20. August 1748, eine Regierungsordnung vom 1. Juli 1749, eine Verordnung wegen Verbesserung der Wege und Landstraßen vom 18. Juli 1749, eine Verordnung, betr. die Verbesserung des Steuerfußes vom 16. August 1749, eine erneuerte und verbesserte Schulordnung vom 23. August 1749, eine geistliche Rathsordnung vom 1. Jan. 1750, eine Amts- und Taxordnung vom 17. Oktober 1752, eine erneuerte Feuerordnung vom 2. Jan. 1760; von Klemens Wenzeslaus ein Bauregulativ vom 9. Sept. 1786, ein Generalreskript vom 11. Juli 1789, wonach alle Aufmerksamkeit auf Fabriken zu richten war und jedem Rath oder Beamten, welcher einen anständigen Fabrikanten anlocken, zur Errichtung einer guten Fabrik unter annehmlichen Bedingungen und ohne ein Monopol zu verlangen, Anlaß gebe, eine angemessene Belohnung von der Hofkammer ausgesetzt wurde, die Gründung einer Landesnothdurftkasse vom 30. Sept. 1789 zum Behufe der durch

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 477. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_477.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)