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Im Civilstaat hatte der Fürst zu seiner Berathung bei Behandlung der Staatsgeschäfte folgende geistliche und weltliche Dikasterien: die Regierung, auch Regierungsrath, Hofrath, concilium aulicum genannt, oberste Regierungs- und Justizbehörde, besetzt mit einem Präsidenten, in Abwesenheit des Propstes Statthalter (in der Regel dem Dekan), zeitweise auch einem Kanzler, adeligen und gelehrten Geheimeräthen, Hof- und Regierungsräthen, 1 Assessor, Titular-Hofräthen, 1 Sekretär mit einem Adjunkten, Kanzellisten und Regierungsadvokaten. Das geistliche Rathskollegium, welchem die Behandlung der kirchlichen und geistlichen Angelegenheiten, Überwachung der Religionsübung, die Handhabung der Exemtionsrechte und der unmittelbaren Beziehung zum römischen Stuhle anbefohlen war, auch Sittengericht für die Geistlichen, mit einem Präsidenten, geistlichen Räthen, Titular-Geistlichen Räthen, 1 Sekretär mit einem Adjunkten. Die Hofkammer zur Besorgung der Stiftseinkünfte, Kammergefälle, Benützung der Regalien u. s. w. mit einem Präsidenten, einem Kammerdirektor, wirklichen und Titular-Kammerräthen, 1 Sekretär, Kanzellisten. Der Lehenhof mit einem Lehenpropst und Sekretär. Gesandtschaften und Agentien: Gesandte bei dem Reichskonvent zu Regensburg und Kreiskonvent zu Ulm, 1 Agent zu Rom und zu Wien (hier seit 1631), 2 Prokuratoren zu Wetzlar. Am Archiv waren 2 Archivare, 1 Registrator, 1 Kanzlist mit Gehilfen. Theils unter der Regierung, theils unter der Hofkammer standen: das Forstdepartement mit dem Oberjägermeister, 1 Direktor, Räthen, 1 Sekretär und Forstbereuter; die Studien- und Schulkommission mit einem Präsidenten, mehreren Mitgliedern, dem Direktor des Ignatianischen Kollegiums, dem Normalschuldirektor und 1 Aktuar; die Jesuiten-Kollegiumsfundations-Verwaltung; der Tutelardepartementar; der Heiligen- und Milden-Stiftungsdepartementar; das Kriminalkommissariat; die Straßenkommission; die Steuer- und Militärkommission; die Wittwen- und Waisenkassenkommission; die Polizeikommission; die Armendeputation; der Marschkommissär; 2 Rechnungsrevisoren; das Eisen- und Bergwerksdepartement; das Baudepartement; das Rentamt; das Steueramt; das Hofkastenamt; das Zollamt; die Schmelzverwaltung zu Wasseralfingen; die Eisenwerksfaktoreien zu Abtsgmünd und Kochenburg. Übrigens hatten nicht alle diese Ämter je einen besonderen Inhaber, und so war im Jahr 1799 der Dekan


    erhielten mit diesem Lehen auch Grundbesitz (s. u.). Eine Neubegründung der Erbämter fand durch den Propst Johann Christoph von Adelmann für die obengenannten 4 Familien, so insbesondere den 13. Oktober 1674 für seinen Bruder Wilhelm Adelmann als Erbmarschall, statt. Dieselben erscheinen übrigens nunmehr als feuda gratis data. Durch Patent vom 26. Juni 1747 wieder ins Leben gerufen, wurden sie den 24. September 1748 von Propst Franz Georg von Schönborn von Neuem verliehen, nur erscheint jetzt, da die früher belehnte Linie der Familie Blarer erloschen war, die Familie von Schwarzach auf Horn im Besitz des Erbtruchsessenamts, machte übrigens bereits im Jahre 1772 wieder der Blarerischen Platz. Im Jahre 1756 traten diese Ämter bei der Benediktion des Propstes Anton Ignaz in Wirksamkeit.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 475. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_475.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)