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Dagegen ist mit dem Anbau der französischen Korbweide auch im Ellwangenschen da und dort ein Anfang gemacht.


Wenn Sebastian Münster in seiner Kosmographie vor demnächst vierthalbhundert Jahren vom Ries sagt, daß dieses Land allerlei Obst habe, bei der Beschreibung des Virngrundes aber, dessen weitaus größten Theil das Fürstenthum Ellwangen einnahm, des Obstes nicht erwähnt, so ist damit allerdings angedeutet, daß der Obstbau im Virngrund wenig Bedeutung habe, nicht aber gesagt, daß es daselbst überhaupt kein Obst gebe. In der That hat es zu fürstlichen Zeiten da und dort Obst gegeben, wovon heute noch lebendige Zeugen vorhanden sind: in sehr alten, insbesondere auf dem Schloßgut vorhandenen Birnbäumen, wovon z. B. ein heute noch durch große Fruchtbarkeit sich auszeichnender Baum einer vortrefflichen Sorte an der Wildlingsstelle des Stammes 3 Fuß 6 Zoll und über derselben 2 Fuß 5 Zoll im Durchmesser hält und damit ein hohes Alter nachweist, besonders aber in der uralten Allee von Welschnußbäumen an der Straße von der Stadt nach dem Schloß, welche ungefähr in der Mitte des Schloßbergs bei einer Meereshöhe von ca. 475 Meter beginnt, bis auf das Plateau und eine Höhe von ca. 507 Meter sich fortsetzt und Stämme bis zu 3 Fuß Durchmesser auf Brusthöhe enthält. Aber der wirksamste Anstoß zu größerer Verbreitung des Obstbaues im Bezirke ist sicher erst unter württembergischer Zeit geschehen. Indem König Friedrich unterm 13. September 1806 die allgemeine Verordnung erließ, daß sämmtliche Landstraßen in den Königl. Staaten mit Obstbäumen besetzt werden sollen, und in der Generalverordnung vom 23. Juni 1808 erklärte, daß sein ernstlicher Wille dahin gehe, daß nicht nur die unterm 13. Sept. 1806 ergangene Verordnung wegen Besetzung sämmtlicher Landstraßen mit Obstbäumen längstens in den nächsten 2 Jahren allenthalben in wirklichen Vollzug gesetzt, sondern auch die Obstbaumzucht überhaupt in allen Theilen des Königreichs, wo derselben nicht etwa durch Lage und Klima natürliche Hindernisse im Wege stehen, verbreitet und auf alle Weise befördert werde, und indem auf Grund dieser Königl. Verordnungen zunächst an den Staats- und Poststraßen des Bezirks, nämlich derjenigen von Goldshöfe bis zur Oberamts- beziehungsweise Lauchheimer Markungsgrenze (Route Stuttgart-Nördlingen), derjenigen von Goldshöfe über Ellwangen bis zur Landesgrenze bei der Aumühle

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_238.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)