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Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt

andere Orte sich sehr passend anschließen würden. Die Oberamtsstadt liegt zwar an der Grenze; doch ist die Entfernung für keinen Amtsort beschwerlich, Schanbach und Lobenroth ausgenommen, welche 4 und 31/2 Stunden dahin haben.

5. Bestandtheile.

Der Oberamtsbezirk besteht aus altwürtembergischen Orten, mit Ausnahme von Oeffingen, das vormals dem Hochstift Augsburg gehörte, und von Mühlhausen, das nebst dem Viesenhäuser Hof vormals reichsritterschaftlich war. Sie gehören zur königl. Finanzkammer mit folgenden Ausnahmen:

1) zur königl. Hofkammer gehören, Felbach, Rommelshausen, Schmiden, Stetten und Zatzenhausen;

2) ritterschaftlich, und zwar des Freyherrn von Palm, ist Mühlhausen mit dem Viesenhäuser Hof.


II. Geschichtlicher Überblick.


a. Ältere kirchliche Verhältnisse.

Wir schicken den politischen Verhältnissen hier die kirchlichen voraus, weil sich jene aus diesen erklären. Der Bezirk von Canstatt ist unstreitig einer von denjenigen, wo das Christenthum am frühesten in den diesseitigen Gegenden, wahrscheinlich schon unter den Römern, Wurzel gefaßt hat. Es gehören namentlich die Kirchen der Stadt Canstatt zu den ältesten des Landes, wie dieß schon aus dem großen Umkreise erhellt, der in dieselben eingepfarrt war. Gleichwohl hat man von einer Kirche zu Zatzenhausen viel ältere Nachrichten, als von jenen, denn, wie wir nachher sehen werden, ist derselben schon i. J. 789 gedacht. Der ganze Oberamtsbezirk gehörte bis zur Reformation zu dem Bisthum Constanz, und fiel in diesem unter folgende Eintheilung:

1. Archidiakonat vor dem Wald.

Landkapitel Canstatt. Mit Ausnahme der beiden nachgenannten Pfarreyen gehörte der ganze Bezirk zu diesem

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Memminger: Beschreibung des Oberamts Canstatt. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1832, Seite 004. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCanstatt004.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)