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Volmar und Dieterich von Hornberg, Blutverwandte der Herren von Vogtsberg (s. Hornberg) an den Grafen Eberhard von Württemberg die „halbe Burg zu Vogtsberg“ mit den zugehörigen Dörfern und Weilern, ausgenommen die Güter, welche ihr Vater selig gekauft hatte, ehe die Burg Vogtsberg in ihren Besitz gelangte. Nur bei Neuweiler, welches demnach in den Kauf gehört zu haben scheint, übernahmen sie keine Gewährleistung dem alten Schultheißen von Calw gegenüber. (Die andere Hälfte von Vogtsberg gehörte damals den Pfalzgrafen von Tübingen als Besitzern der gräflich Calwischen Güter und gelangte wohl mit halb Calw 1345 an Württemberg.) Im Jahr 1346 verpfändeten die Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg dem Albrecht Kechler von Rüdenberg die Burg Vogtsberg bis zu Bezahlung des Kaufschillings von Dürrenwettersbach u. a. unter Vorbehalt des Öffnungsrechts (Steinhofer Wirt. Chr. 2, 291). Im J. 1420 erscheint Vogtsberg unter dem Eigen der Herrschaft Württemberg (Stälin Wirt. Gesch. 3, 418).

Graf Eberhard von Württemberg im Bart räumte 1476 dem Grafen Hans von Helfenstein, Domdechant zu Straßburg (welcher wegen Mißhelligkeiten mit dem Bischof sich von da entfernen mußte) das Schloß Vogtsberg zu einem freien Sitz und Genuß als „Burgvogt“ auf 10 Jahre lang ein.

Den 22. April 1561 belehnte Herzog Christoph den Probst Dr. Joh. Brenz (cf. Neubulach) mit demselben Schlosse, welches bisher nur 10 fl. Pacht getragen hatte, gegen Erlegung von 350 fl. Im J. 1570 nahm es der Herzog Ludwig auf des damals hochbetagten Brenz Bitte demselben gegen anderwärtige Entschädigung wieder ab und überließ es dem Kloster Hirschau unter der Bedingung, daß es Vogtsberg mit Gütern und Rechten auf jedesmaliges Verlangen ohne Widerrede gegen 350 fl. an den Herzog oder seine Erben zurückgeben müsse. Bald darauf erscheint das Schloß als Ruine. Im J. 1594 belehnte Herzog Friedrich damit den Forstmeister in Wildbad, Eberhard Zangmeister, kaufte aber schon 1603 das Lehen wieder zurück.

Das Amt Vogtsberg oder wie es auch hieß, das Neuweiler Amt erscheint schon 1523 als untergeordnet der Vogtei Calw. Es zahlte damals jährlich 26 Pfund Heller gewöhnlich Steuer. Die Einwohner von Neuweiler, Oberweiler und Hornberg sprachen „nach uraltem Herkommen“ auf ihren Gütern das Recht des Vogelfangs an, welches ihnen jedoch 1665 abgesprochen wurde, bis sie dasselbe genugsam dargethan haben würden (Reyscher 608. 625).

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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 201. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_201.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)