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Ansiedlung gräflicher Dienstleute unterhalb der Burg (castellum Chalawa, 1075), noch im J. 1397 kommt vor ein „Weiler unter der Burg,“ welcher endlich mit der Vorstadt vereinigt wurde.

Wappen der Stadt Calw.
Wappen der Stadt Calw.

Stadtrecht mag der Ort (civitas Kawel 1281, Mone Zeitschr. 3, 417) im 13. Jahrhundert erhalten haben. Als Wappen führt er das gräflich calwische, einen auf drei (bisweilen auch vier) blauen Bergspitzen schreitenden, rothen Löwen mit blauer Zunge und einer blauen Krone auf dem Haupte, im goldenen Felde. (Der Löwe wird seit vorlängst zwiergeschwänzt dargestellt, was er ursprünglich nicht war.)

Aus dem J. 1256 hat sich die früheste Nennung eines hiesigen Schultheißen erhalten. Später erscheint ein Vogt oder Amtmann, neben ihm, besonders im 16. und 17. Jahrhundert, öfters auch ein Obervogt[1]. Zum Einkommen dieses Vogts gehörte der Vogtspfenning; wenn nämlich am Jahrmarkt der Zoller den Zoll und der Stadtknecht das Standgeld einzog, schickte der Vogt einen Knecht mit, welcher von jedem, der Zoll oder Standgeld zahlte, einen Pfenning erhob. (Das Nähere bei Reyscher Statutarrechte 607). Die ordentliche, jedes Jahr auf Martini zu entrichtende Stadtsteuer betrug 231 Pf. H.

Durch den, nach Erbauung des neuen Rath- und Kaufhauses von dem Grafen Ludwig der Stadt ertheilten Freiheitsbrief vom 5. Aug. 1454 erhielt sie das Recht, „die Nutzung von diesem Hause stets einzunehmen und mit Wissen und Willen der herrschaftlichen Amtleute zu ihrem Besten, namentlich zum Bauen zu verwenden.“ Die Benützung der Kornschütte auf diesem Hause aber behielt sich der Graf vor (Reyscher 593). Am 30. Dec. 1522 erlaubte die österreichische Regierung in Württemberg den Calwern, die Gerichtssitzungen, welche bisher unter freiem Himmel stattgefunden hatten, in die große Rathhausstube zu verlegen. Wenn an Rechtstagen streitende Parteien vor Gericht erschienen, wählten sie sich aus den anwesenden Richtern einen Fürsprecher, um ihr Anliegen vorzutragen. (Weiteres bei Reyscher 621.)

Ihr Urtheil und Recht holte die Stadt in Tübingen (Schmid Pfalzgr. v. Tüb. Urk. 246). Im Erbrecht galt sowohl in Calw als auch in Hirschau und in den hiezu gehörigen Ämtern mit ganz


  1. Verzeichnuß wie in Anno 1630 die Ämpter in Calw besetzt gewesen“, 7 Seiten, von J. B. Andreä, ist manchmal dessen Kurzer Kirchen-Historia, Straßburg 1630. 12°, beigefügt.
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Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Calw. Karl Aue, Stuttgart 1860, Seite 154. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtCalw_154.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)