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Die Einnahmen der Gemeindepflege machen zwar keine Gemeindeumlage überflüssig, sind aber den größeren beizuzählen. Das Stiftungsvermögen ist etwa 3000 fl.

Ein Nibelunc de Sweicheim schenkte um 1100 dem Kloster Hirschau eine Hube in Benningen (Cod. Hirsaug. S. 41, ed. Stuttg.). Am 11. April 1245 bestätigte Papst Innocenz IV. dem Stifte Backnang eine hiesige Mühle, welche später, den 3. Mai 1453, an Graf Ulrich von Württemberg veräußert wurde. Genanntes Stift besaß auch, wie schon erwähnt, den hiesigen Kirchensatz[1] und besoldete den Pfarrer.

Zehenten wurden im Jahr 1435 von Württemberg an Hans von Bernhausen verpfändet (Steinhofer 2, 794, vergl. 847), im Jahr 1465 von Graf Ulrich von Württemberg sein Theil an demselben dem Stift Backnang verkauft, welches 1449 von Günther, Küchenmeister, und 1484 von Wernher, Schreiber, weitere Zehentrechte erwarb, und im Jahr 1453 hiesige Besitzungen an den Grafen Ulrich veräußerte (Sattler, Grafen 2, 184). Auch die Herrschaft Helfenberg besaß hier Gülten, welche mit dieser Herrschaft am 19. April 1456 an Konrad von Hohenrieth verkauft wurden.

Im Jahr 1524 besaß die Herrschaft die Mühle, 12 ganze und 4 halbe Höfe und 9 Lehen; die Pfarrei und Caplanei Korb je 1 Lehen; der Heilige zu Winnenden 3 und der hiesige Heilige 1 Lehen; das Stift Backnang ein Widumgut, worauf die Faselviehhaltung lastete; die Nicolaicaplanei Schorndorf einen von Heinrich dem Rorbecken 1369 durch Schenkung erhaltenen Hof; die Caplanei Weiler 1 Lehen, und die Custorei des Stifts Backnang 1 Lehen. Damals ist auch von Baumgarten am „Burggraben“ die Rede; über die Burg konnte aber nichts erhoben werden.

Schwaickheim gehörte zum Amte Winnenden. Die Rechte der Königl. Hofdomainenkammer, und zwar der große und der Wein-Zehenten, rühren vom Stift Backnang, der kleine von der Pfarrei, die Novalien von der Kellerei her, und wurden an dieselbe, nebst den übrigen bedeutenden Grundgefällen, welche die Schloßhofmeisterei


  1. Über einen Streit, betreffend das Zehntstroh, welchen der Kirchenrath als Rechtsnachfolger des Stiftes mit der Gemeinde Schwaickheim hatte, ist folgende Deduction gedruckt: Geschichtliche Darstellung und rechtliche Ausführung der beim Hofgericht zu Tübingen anhängigen Rechtssache zwischen dem Stift Backnang, beklagten Appellanten, und der Gemeinde Schwaickheim, Klägerin Appellatin, wegen eines nicht in Erfüllung gekommenen oder wenigstens verjährten Vertragsrechts der Gemeinde, das Zehendstroh in einem geringen Preise zu erhalten. Stuttgart, Macklot 1800. 8.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Waiblingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1850, Seite 196. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAWaiblingen0196.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)