Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

sie soll erst im dreyßigjährigen Kriege zu Grunde gegangen seyn. Beyde Kirchen sollen Pfarrkirchen gewesen seyn. Gewiß ist, daß D. zwey Pfarrer hatte; denn in einer Eingabe der Gemeinde vom Jahr 1624 heißt es: „vor und ehe die Capp (Capp, Kappenherrn ist der von der Kleidung der Stiftsherrn hergenommene Ausdruck für Stift, Stiftsherrn) vom Graf Eberhard seel. zu dem Fürstenthum angefangen worden, sind 5 Pfründen zu D. gewesen, nämlich 2 Pfarrer, 2 Caplane und 1 Frühmesser, wovon 2 Caplaney-Pfründen nach Urach genommen worden. [1] Die Veranlassung zu der Theilung der Pfarrey gab wahrscheinlich, wie zu Ehningen und Metzingen, die Theilung des Patronats.

Das Patronat der Kirche war durch den Bempflinger Vertrag 1090 hälftig an den Grafen Werner von Grüningen gekommen; nach dem Vertrage von 1254 (s. Urach) sollte es von den Grafen von Würtemberg und Fürstenberg gemeinschaftlich ausgeübt werden, kam aber ohne Zweifel mit Urach ganz an Würtemberg. Graf Eberhardt der Erlauchte schenkte die Hälfte wieder an die Kirche zu Güterstein. [2] Diese Hälfte kam jedoch später, vermuthlich nachdem Güterstein von Zwiefalten zurückgegeben war, wieder an Würtemberg; 1482 überläßt Graf Eberhard d. ä. die Kirche zu D. mit allen Rechten, Lehenschaften Einkünften etc., wie er sie von seinen Eltern gehabt, dem Stift zu D. Nach der Auflösung des Stifts trat Würtemberg abermals in das Patronatsrecht ein, und blieb von dieser Zeit an auch in dem Besitze desselben.

  1. Die eine Kaplaney wurde 1455 von Berthold Büttel, Kirchherr zu D. gestiftet.
  2. Nach einer Urkunde des Grafen Eberhards III. vom Jahr 1397, worin gesagt ist: als unser lieber Ahnherr Graf Eberhard v. W. die halbe Kirche Dettingen gegeben zu U. L. Fr. zu Gütelstein und als nun Zweyung zwischen dem Propst (zu G.) und dem Vikar zu Dettingen, der die vorgenannt halbe Kirche versehen soll, entstanden etc. – Nach Cleß (C. 253) wäre die Kirche schon von Ulrich mit dem Daumen an Güterstein überlassen worden. Diese Angabe beruht aber auf der Mißdeutung einer Stelle bey Sulger (I. 229)
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Urach. J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1831, Seite 159. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAUrach_159.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)