geben die Principale freiwillige Beiträge. An der 1850 g. Pensionskasse für Arbeitsunfähige und Altersschwache, welche lebenslang 2 fl. 30 kr. wöchentlich verabreicht, können sich die Gehilfen in ganz Württemberg betheiligen. Das Capitalvermögen dieser 5 Kassen betrug 1853 über 18.000 fl. Übrigens haben diese Anstalten bis jetzt bei andern Gewerben nur wenige Nachahmung gefunden.
Die Goldarbeitergehilfen haben seit 1836 eine Kranken-, und seit 1851 eine Invaliden-Kasse, deren letztere sich nach Umständen auch auf das übrige Deutschland erstreckt. M. 128. Der Beitrag für die erstere ist 5 fl. 12 kr., für die letztere 2 fl. 36 kr., zu welcher die Principale jährlich 90 fl. beitragen. V. der Kranken-Kasse 3000 fl., das der Invaliden-Kasse 1085 fl. Die erstere hat seit 1836 7300 fl. bezahlt; die letztere bis jetzt Nichts.
Eine den Buchdrucker-Unterstützungs-Kassen nachgebildete Kasse wurde Ende 1853 von einigen Pianoforte-Fabrikanten für ihre Arbeiter errichtet.
Auch die Zimmergesellen haben seit 50 Jahren eine Kranken- und Sterbe-Kasse. M. 250. Jahresbeitrag 24 kr. bis 1 fl. 36 kr.
Die Buchbindergehilfen haben eine Unterstützungs-Kasse, aus welcher jeder Fremde, der keine Arbeit bekommt, eine Unterstützung erhält. Der Jahresbeitrag ist 1 fl. 36 kr., das Vermögen 100 fl.
Eine eigene Gattung der Unterstützungs-Vereine sind die Leichenkassen, deren Zahl auf etwa 50 gestiegen war, die aber, da sie in eine Art Spielbanken ausgeartet waren, 1844 großen Theils unterdrückt wurden.
Die noch bestehenden sind: der Leichenkassenverein der Weingärtner, g. 1727. M. 761., mit 52 kr. bis 1 fl. 8 kr. Jahresbeitrag und 450 fl. V. Bei dem Tode eines Mannes werden 10 fl., einer Frau 8 fl., eines Kindes 2–6 fl. bezahlt; auch werden Krankenunterstützungen (1852/53 – 136 fl.) gereicht. Summe der Ausgaben 902 fl. – Die Kranken- und Leichen-Kasse für herrschaftliche Diener, g. 1823. M. 129. Jahresbeitrag 4 fl. 48 kr. V. 3090 fl. In Krankheitsfällen werden täglich 24 kr., bei Sterbefällen 20 fl. sowohl für die Mitglieder als ihre Frauen gegeben. Dienstlose Mitglieder erhalten 2 Monate lang 3 fl. monatlich, arbeitsunfähige nach dem 65. Lebensjahr 8 kr. täglich. – Der Privat-Kranken- und Beerdigungs-Verein, g. 1832. M. 250. Beitrag 4 fl. 48 kr. jährlich. V. 1200 fl. Nach zurückgelegtem 66 Jahre werden 60 fl. Pension gereicht. Im Jahr 1853 wurden 80 Kranke unterstützt, und in 11 Sterbfällen Beiträge à 25 fl. gegeben. Seit 1832 wurden 2300 Kranke unterstützt, und bei 200 Sterbfällen Beiträge gegeben. – Der Leichenkassen.-V. der Schlosser, seit 1834. M. 53. Jahresbeitrag 1 fl. 12 kr. V. 648 fl. Bei dem Tode eines Mannes werden 30 fl., einer Frau 25 fl. gegeben. Ausgabe 110 fl. – Derjenige der Königl. Dienerschaft, seit 1836 mit 198 M. Monatlicher Beitrag 6 kr. V. 1800 fl., worunter 150 fl. von der Königl. Familie. Bei dem Tode eines Mannes oder einer Frau werden 30 fl. gegeben. – Der Privat-Leichenkosten-Verein, g. 1842, hat 400 M., die bei jedem Sterbfall, für welchen 34 fl. gegeben werden, 6 kr. entrichten. – Derjenige der Geistlichen und Lehrer, seit 1844. 125 M. Bei dem Tode eines M. wird 1 fl. eingelegt, und nach dem Tode eines solchen werden 100 fl. bezahlt. V. 600 fl. Jährlich kommen 3–4 Sterbfälle vor. – Derjenige
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0341.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)