Seite:OAStuttgartStadt0341.png

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

geben die Principale freiwillige Beiträge. An der 1850 g. Pensionskasse für Arbeitsunfähige und Altersschwache, welche lebenslang 2 fl. 30 kr. wöchentlich verabreicht, können sich die Gehilfen in ganz Württemberg betheiligen. Das Capitalvermögen dieser 5 Kassen betrug 1853 über 18.000 fl. Übrigens haben diese Anstalten bis jetzt bei andern Gewerben nur wenige Nachahmung gefunden.

Die Goldarbeitergehilfen haben seit 1836 eine Kranken-, und seit 1851 eine Invaliden-Kasse, deren letztere sich nach Umständen auch auf das übrige Deutschland erstreckt. M. 128. Der Beitrag für die erstere ist 5 fl. 12 kr., für die letztere 2 fl. 36 kr., zu welcher die Principale jährlich 90 fl. beitragen. V. der Kranken-Kasse 3000 fl., das der Invaliden-Kasse 1085 fl. Die erstere hat seit 1836 7300 fl. bezahlt; die letztere bis jetzt Nichts.

Eine den Buchdrucker-Unterstützungs-Kassen nachgebildete Kasse wurde Ende 1853 von einigen Pianoforte-Fabrikanten für ihre Arbeiter errichtet.

Auch die Zimmergesellen haben seit 50 Jahren eine Kranken- und Sterbe-Kasse. M. 250. Jahresbeitrag 24 kr. bis 1 fl. 36 kr.

Die Buchbindergehilfen haben eine Unterstützungs-Kasse, aus welcher jeder Fremde, der keine Arbeit bekommt, eine Unterstützung erhält. Der Jahresbeitrag ist 1 fl. 36 kr., das Vermögen 100 fl.

Eine eigene Gattung der Unterstützungs-Vereine sind die Leichenkassen, deren Zahl auf etwa 50 gestiegen war, die aber, da sie in eine Art Spielbanken ausgeartet waren, 1844 großen Theils unterdrückt wurden.

Die noch bestehenden sind: der Leichenkassenverein der Weingärtner, g. 1727. M. 761., mit 52 kr. bis 1 fl. 8 kr. Jahresbeitrag und 450 fl. V. Bei dem Tode eines Mannes werden 10 fl., einer Frau 8 fl., eines Kindes 2–6 fl. bezahlt; auch werden Krankenunterstützungen (1852/53 – 136 fl.) gereicht. Summe der Ausgaben 902 fl. – Die Kranken- und Leichen-Kasse für herrschaftliche Diener, g. 1823. M. 129. Jahresbeitrag 4 fl. 48 kr. V. 3090 fl. In Krankheitsfällen werden täglich 24 kr., bei Sterbefällen 20 fl. sowohl für die Mitglieder als ihre Frauen gegeben. Dienstlose Mitglieder erhalten 2 Monate lang 3 fl. monatlich, arbeitsunfähige nach dem 65. Lebensjahr 8 kr. täglich. – Der Privat-Kranken- und Beerdigungs-Verein, g. 1832. M. 250. Beitrag 4 fl. 48 kr. jährlich. V. 1200 fl. Nach zurückgelegtem 66 Jahre werden 60 fl. Pension gereicht. Im Jahr 1853 wurden 80 Kranke unterstützt, und in 11 Sterbfällen Beiträge à 25 fl. gegeben. Seit 1832 wurden 2300 Kranke unterstützt, und bei 200 Sterbfällen Beiträge gegeben. – Der Leichenkassen.-V. der Schlosser, seit 1834. M. 53. Jahresbeitrag 1 fl. 12 kr. V. 648 fl. Bei dem Tode eines Mannes werden 30 fl., einer Frau 25 fl. gegeben. Ausgabe 110 fl. – Derjenige der Königl. Dienerschaft, seit 1836 mit 198 M. Monatlicher Beitrag 6 kr. V. 1800 fl., worunter 150 fl. von der Königl. Familie. Bei dem Tode eines Mannes oder einer Frau werden 30 fl. gegeben. – Der Privat-Leichenkosten-Verein, g. 1842, hat 400 M., die bei jedem Sterbfall, für welchen 34 fl. gegeben werden, 6 kr. entrichten. – Derjenige der Geistlichen und Lehrer, seit 1844. 125 M. Bei dem Tode eines M. wird 1 fl. eingelegt, und nach dem Tode eines solchen werden 100 fl. bezahlt. V. 600 fl. Jährlich kommen 3–4 Sterbfälle vor. – Derjenige

Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Moser: Beschreibung des Stadtdirections-Bezirkes Stuttgart. Eduard Hallberger, Stuttgart 1856, Seite 341. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAStuttgartStadt0341.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)