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Pfandsumme von 945 Rh. Goldgulden – an die Gr. Rudolf von Sulz, Vater und Sohn, wobei er jedoch die Nusplinger Mühle ausdrücklich ausnahm und einer, nunmehr erloschenen Verpfändung dieser Gegenstände an die Familie von Bubenhofen gedachte. Im J. 1401 kam die Pfandschaft an des Gr. Rudolf von Sulz Schwager, den Truchseßen Hans von Waldburg, welcher die Pfandsumme von 945 fl. samt den in der Zwischenzeit von Herz. Albrecht IV. von Österreich darauf geschlagenen 800 fl. erlegte und dafür den 14. Sept. d. J. von dem Herz. Leopold dem Dicken von Österreich die Herrschaft verpfändet erhielt. Außerdem übergab ihm Gr. Rudolf von Sulz auch noch den 9. d. M. die hiesige Mühle, welche er von einer anderen im J. 1392 geschehenen Verpfändung her im Besitz hatte, für die Kallenberger Pfandschaft (Schmid, Urkb. 756. 809. 810, Zimmerische Chronik 1, 371). Durch den großen Pfandbrief vom 20. März 1406 bestätigten Herz. Leopold der Dicke und sein Bruder Herz. Friedrich dem Truchseßen Hans sämtliche Pfandschaften.[1] 1

Der waldburgische Pfandbesitz vererbte sich in der eberhardinischen oder (alten) Wolfegger und sodann in der jakobinischen oder Trauchburger, später Scheer-Friedberger Linie der Familie, und noch nach einer truchseßischen Erneuerung vom J. 1581 war der Truchseß rechter, einiger und regierender Herr in der Stadt und den dazu gehörigen kallenbergischen Flecken, hatte auch allda das Geleit und alle Obrigkeit, Herrlichkeit, Gebot, Verbot, hohe und niedere Gerichte, Frevel, Strafen und Bußen, bezog namentlich die Hälfte der Bürgerannahmegelder, gewisse Frohnen, Antheil an Frevel und Unrecht, Hauptrecht und Fäll, sowie Leibsteuern und Leibhennen von eingesessenen leibeigenen Leuten, Abzugsgelder, Novalzehenten, Mai- und Martini-Steuern, 2/3 am Umgeld, Salzgeld, erbliche Höfe und Güter mit Gülten, besaß endlich auch an eigenen Gütern ein Haus in der Stadt mit Scheuer, eine Mühle vor der Stadt, die Wälder im Bann der Stadt und das Weiherlein vor dem Kapellenthor. Allein schon seit Ende des 15. Jahrhunderts gab es mit Österreich über diesen


  1. Zwar ist bei der erstmaligen Nennung der Namen in der mehr geschichtlichen Einleitung der Urkunde von dem „Hof zu Nussplingen“ und „dem Stättlein Aberheimb“ die Rede, allein in der Folge heißt es bei dem eigentlich dispositiven Theil des Pfandbriefes: „Die Veste Kallenberg mit Nussplingen, Abernheimb“, und sonst ist nirgends eine Andeutung zu finden, daß Obernheim einmal ein Städtchen gewesen sei.
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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 351. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0351.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)