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daß Pfaff Hans von Ow, Kirchherr zu Spaichingen, mit Tod abgehe, „eine Wartung“ auf die hiesige Kirche und präsentirte solchen hiezu zum Voraus dem Bischof von Constanz (Schmid, Urkb. 62, 344. 684).

Nach der hohenberg-österreichischen Erneuerung vom 10. Jan. 1583 war der Inhaber der hohenbergischen Herrschaft (Erzherz. Ferdinand von Österreich) wie an den andern Orten der Grafschaft so auch hier rechter einiger und regierender Herr und hatte soweit Zwing, Zehent und Bann gingen, allein den Stab, Forst, Geleit und alle Obrigkeit, Herrlichkeit, Gebot, Verbot, hohe und niedere Gerichte, Frevel, Strafen und Bußen; die Herrschaft hatte namentlich für Jagdzwecke gewisse gemeine Dienste und Frohnen, Frevel und Unrecht (in dieser Hinsicht war überhaupt die Frevel- und Strafordnung von 1551 maßgebend), Hauptrecht- und Fäll, Fastnachthennen, Maien- und Herbsthühner, großen und kleinen Zoll, Umgeld und Täfergeld, Steuern, Zinsen und Gülten; die österreichische Jurisdiktionstabelle vom J. 1804 führt Spaichingen als zum hiesigen Obervogteiamt gehörigen Marktflecken bezw. oberhohenbergischen Österreich eigenthümlich zugehörigen Cameralort auf und nennt Landeshoheit, Gesetzgebungsrecht, Steuer, Waffenrecht, Blutbann, Forst, große und kleine Jagdbarkeit, Zoll, niedere Gerichtsbarkeit österreichisch, nur hinsichtlich des Patronates der Pfarrei und der Kaplanei erwähnt sie die unten zu nennenden anderweitigen Rechte.

Unter der österreichischen Herrschaft, welche bis zum J. 1805 währte, wurde Spaichingen im J. 1688 an der Stelle Friedingens der Sitz eines dem Ober- und Kreisamt Rottenburg untergebenen Obervogteiamtes für die obere Grafschaft Hohenberg. Dasselbe bestand z. B. im J. 1785 aus einem Obervogt, welcher nach Abzug der Arrha jährlich an Geld 665 fl., die halbe Taxe gerechnet zu 200 fl., 16 Malter Vesen, 6 Malter Haber, 4 Malter Gerste bezog, und einem Rentmeister, welcher nach Abzug der Arrha an Geld 480 fl., die halbe Taxe gerechnet zu 200 fl., an Früchten dasselbe wie der Obervogt bezog; hiezu kamen noch der Amtsbote, 3 Kastenknechte zu Friedingen, Deilingen, Dürbheim, und 3 herrschaftliche Jäger. Der Obervogt wohnte im Amtshause, zu dessen Erbauung im J. 1708 alle oberhohenbergischen Orte frohnen mußten, der Rentmeister und der späterhin genannte Kanzleiverwalter hatten statt der Amtswohnung 50 und 20 fl. Hauszinsentschädigung. Das Obervogteiamt umfaßte die oben Seite 189 genannten, Ortschaften u. s. w.,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Spaichingen. H. Lindemann, Stuttgart 1876, Seite 220. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OASpaichingen0220.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)