Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen

Malefizthurm, wohin diejenigen, die um Leib und Leben gefangen saßen, hinkamen, der Burgerthurm bei der Büttelei, wohin die Bürger wegen geringerer Frevel kamen, der Faulthurm hinter dem Steinhaus, ein Thurm in der Henkersgasse, ein Thurm genannt Storchsnest, ein Thurm am alten Stadtthor, das Katzenthürmlein; im Ganzen 12 Thürme, 3 Hauptthore, ein Thor bei der Brücke und 2 Einlaßthürchen im oberen und unteren Thor und 5 Ausgänge durch die Stadtmauer.

Der Thürmer auf dem Blasthurm hatte die Instruction: „daß er bei Sommerszeiten, so er ein Wetter ansichtig wird, das gewöhnliche Wetterglöcklein läuten soll, damit sich die Leute und Wetterläuter auch wissen darnach zu richten; er solle auch auf die Reiter Acht geben und so es 2 wären, solle er sie vermelden, so es ihrer aber 3 und darüber wären, solle er sie wie gewöhnlich anblasen.“

Der Nachrichter wurde von der Herrschaft bestellt und sollte sich „in Kirche und Straßen halten nach seinem Stande und nichts von Fleisch, Brod oder anderen essenden Dingen anrühren, er habe es denn gekauft“. Er hatte von der Herrschaft 26 fl. Belohnung nebst Wohnung, Frucht und Holz und von jeder Hinrichtung, es sei mit Strick, oder Schwert, oder Wasser 1 fl.; für das Rädern, Viertheilen, Verbrennen 11/2 fl.; für das Verbrennen verzweifelter Personen, so ihnen selbst Leid angethan, 5 fl.; „von dem Fultern, Ohren-Abschneiden, Augen-Ausstechen, mit Ruthen Aushauen und anderer Boßel-Arbeit, ist man ihm nichts zu geben schuldig.“ Aus einem Verzeichniß der von 1511–1600 Statt gefundenen Hinrichtungen in Oehringen ist ersichtlich, daß hingerichtet wurden in dieser Zeit:

1) mit dem Schwert 22 Personen wegen Mord, Todtschlag, Raub, Verrath, Feindes-Briefen, Falschmünzen, Bigamie, Brand-Stiftung, Diebstahl.

2) 4 mit dem Rade wegen Mords.

3) 5 mit dem Strange wegen Diebstahl. Ertränkt wurde eine Kindsmörderin, andere desselben Vergehens wegen durch die Backen gebrannt, und aus der Grafschaft hinausgehauen. Auch kam häufig vor: das Fingerabhauen, Fingerspitzen, durch die Backen brennen, Ruthen aushauen und sodann über den Rhein und die Donau schwören.

Das Hochgericht wird genannt 1381 „auf dem langen Feld hinter dem Galgen in Oehringen“ (Galgenberg gegen Bitzfeld).

Die hohe und fraischliche Obrigkeit in der Stadt gehörte der

Empfohlene Zitierweise:
Ernst Boger, Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Oehringen. H. Lindemann, Stuttgart 1865, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAOehringen0180.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)