Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Waldservituten.

1. Die Holzgerechtigkeiten sind durch Abfindung mit den Berechtigten auf einige ganz unerhebliche Fälle vermindert und fixirt mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der Gemeinde Zaisersweiher im Staatswald Schüleswald, auf abgängiges und Abfallholz.

2. In den Lagerbüchern laufen noch auf fährige Zeiten beschränkte Weidrechte, welche aber längst nicht mehr ausgeübt wurden.

3. Eigentliche Streuberechtigungen bestehen nicht, dagegen finden noch Waldstreubezüge aus Staatswaldungen, soweit forstwirthschaftlich zulässig, nach Herkommen aus Vergünstigung unentgeltlich statt und sind in der Mehrzahl der Fälle mehr öffentlich rechtlicher als privatrechtlicher Natur.

Die Waldfrevel haben sich in den letzten 25 Jahren ziemlich verringert und zwar nicht blos in den Staats-, sondern auch in den Gemeindewaldungen, namentlich kommen auch weniger gröbere Vergehen vor als früher.

Es wurden abgerügt vom Forstamt Bönnigheim an Vergehen, welche in den im Oberamt Maulbronn liegenden Waldungen verübt wurden, im Jahr

1859: 1082 Fälle.
1869: 0456 Fa

g. Weidewirthschaft. Die Fläche der Weiden und Öden beträgt nach dem Ergebniß der Landesvermessung 11471/8 Morgen, hievon sind Eigenthum des Staats 576/8 Morgen, der Hofdomänenkammer 13 Morgen, der Gutsherrschaften 0 Morgen, der Gemeinden 6672/8 Morgen und der Stiftungen 3/8 Morgen. Eigentliche Weiden besitzen nur einige Orte und überdies meist nur in geringer Ausdehnung; den größten Weidebesitz hat Ötisheim mit 50 Mrg. Die Weiden sind gut, trocken und werden, wie auch die Brach- und Stoppelweiden nur mit Schafen befahren und an Schäfer oder Schafhalter verliehen, was einzelnen Gemeinden eine namhafte jährliche Rente sichert; so bezieht z. B. Knittlingen 22–2300 fl., Derdingen 2130 fl. und Ötisheim 1000 fl. Pachtgeld aus Weiden mit Einschluß des Erlöses aus der Pferchnutzung. Mit Ausnahme der Orte Diefenbach, Ölbronn, Schmie und Zaisersweiher verleihen sämtliche Orte ihre Weiden; auf der Markung Klein-Villars hat Knittlingen das Übertriebsrecht (s. auch die Ortsbeschreibungen).

c. Viehzucht.

Nach der Aufnahme vom 2. Januar 1868 betrug die Zahl der Pferde 830, worunter 61 Fohlen unter 3 Jahren; es kommen auf 100 ortsanwesende Einwohner 3,7, und auf 100 Morgen landwirthschaftliche Fläche (Gärten, Länder, Äcker, Weinberge und Wiesen mit zusammen 37.964 Morgen) 2,2 Pferde. Der Bezirk nimmt

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 96. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0096.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)