Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
V. Nahrungsstand.


1. Hauptnahrungsquellen.

Die Hauptnahrungsquellen bestehen in Ackerbau, Weinbau, Obstbau und Viehzucht. Die Gewerbe sind nicht von Bedeutung und werden in mäßiger Ausdehnung und meist neben der Landwirthschaft betrieben (s. hierüber den Abschnitt „Kunst- und Gewerbefleiß“, sowie auch die Ortsbeschreibungen).


2. Vermögen.
A. Geldwerth des steuerbaren Grundeigenthums.

Derselbe berechnet sich nach den bei der provisorischen Steuerkataster-Aufnahme vom Jahr 1823 zu Grund gelegten Schätzungen des Reinertrags wie folgt:

Stand vom 1. Juli 1870. Kapitalwerth im 25-
fachen Betrag
Morgen Viertel Reinertrag
fl. kr. fl. kr.
Zelglich geb. Äcker
25.839 21/2 136.277 23 3.406.934 35
nicht zgl. geb. Äcker
einmähdige Wiesen
755 0/0 3083 30 77.087 30
zweimähd. Wiesen
5450 30/0 46.988 11 1.174.704 35
Baumäcker
Küchengärten
Länder
452 0/0 3319 36 82.990
Gras- und
Baumgärten
Baumwiesen
890 0/0 8872 3 221.801 15
Weinberge
2743 11/2 21.251 53 531.297 5
Kapitalwerth im 40-
fachen Betrag
Waldungen
14.525 21/2 16.928 42 677.148
Weiden mit bestimmter Fläche
437 1/2 547 18 21.892
Schafweiden mit unbest. Fläche
bei geschätzten 6930 St.
0/0 2307 92.280
Steinbrüche
Fischwasser
Lehmgruben
227 31/2 236 39 9466
Summa 51.321 11/2 00239.812 15 6.295.601 ‒.

Unter dieser Summe ist jedoch der Grundbesitz des Staates und anderer steuerfreier Institute nicht begriffen. Ersterer besteht laut der im Jahr 1850 gefertigten Übersicht in nachstehenden nutzbaren Flächen:

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Maulbronn. H. Lindemann, Stuttgart 1870, Seite 78. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMaulbronn0078.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)