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Erbstetten: der große und der Weinzehente gehörte dem Staate, der Heu- und kleine Zehente dem Ortspfarrer und von 59 Morgen dem Schulmeister.

Erdmannhausen: der große Zehente war in 4 Distrikte eingetheilt, wovon der Staat, die Pfarrei, die Widdum und die Meßnerei bestimmte Theile hatten; der kleine Zehente gehörte der Pfarrei zum größten Theil, auf 13 Morgen dem Staate; den Heuzehenten hatte der Staat und die Pfarrei je zur Hälfte; der Weinzehente gehörte dem Staate zu 5/6 und der Pfarrei zu 1/6.

Gronau: der große, der Heu- und der Weinzehnte stand dem Staate und der kleine Zehente der Pfarrei zu.

Groß-Bottwar: der große, der Heu- und der Weinzehente gehörte dem Staate; eben demselben der kleine Zehenten zu 2/3, der Stadtpfarrei zu 1/3.

Höpfigheim: den großen und den Weinzehenten hatte der Staat, den kleinen in einem besondern Distrikte der Staat allein, in einem andern Distrikte der Staat zu 1/4, die Pfarrei zu 3/4.

Hof und Lembach: der große, der Heu- und der Weinzehenten stand dem Staat zu, der kleine gehörte dem Staate zu 2/3 und der Stadtpfarrei Großbottwar zu 1/3.

Kirchberg an der Murr: großer Zehente gehörte dem Staate, kleiner Zehente der Pfarrei zu 2/3, dem Staate zu 1/3, der Heuzehente dem Staate zu 1/3, der Pfarrei zu 1/3 und zu 1/3 dem Magenhof, der die Farren zu halten schuldig war; Weinzehenten und Theilgebühren waren vom Staate zu beziehen.

Klein-Aspach: großer, Heu- und Weinzehenten stand dem Staate zu, den kleinen hatte die Ortspfarrei.

Klein-Bottwar: großer Zehente gehörte dem Staate nur in 3 besonders umsteinten Distrikten; das Übrige gehörte der von Kniestädt’schen Gutsherrschaft, der kleine Zehente der Pfarrei, der Heuzehente auf einem kleinen Distrikte dem Staate; den Weinzehenten hatte theils der Staat, theils die Gutsherrschaft von Kniestädt nach besonders ausgeschiedenen Bezirken.

Marbach: der große, kleine, Heu- und Weinzehenten stand dem Staate zu.

Mundelsheim: die Königl. Hofdomänenkammer hatte den großen, den kleinen, den Heu- und den Weinzehenten.

Murr: der große Zehente gehörte dem Staate, der kleine dem Ortspfarrer zu 5/9 und dem Staate zu 4/9, der Heuzehente dem Pfarrer auch zu 5/9, und dem Vordernhof zu 4/9, der Weinzehente dem Staate.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 82. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0082.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)