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Der Bezirk zählt ferner:

Apotheken 4.
Schildwirthschaften 86.
Speisewirthschaften 61.
Schenk- und Gassenwirthschaften 40.
Buchdruckereien 1.
Musikanten 8.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.
A. Grundherren.

Nachstehende Orte des Oberamtsbezirks gehörten folgenden Grundherren an:

Dem Fürsten von Löwenstein-Wertheim-Freudenberg: Schmidhausen samt den Weilern Billensbach, Gagernberg, Jettenbach, Kaisersbach, Klingen und Maad.

Dem Freiherrn von Gaisberg: Helfenberg, ein Weiler Gemeindebezirk Auenstein.

Dem Freiherrn von Weiler: Schloß Lichtenberg im Gemeindebezirk Oberstenfeld.

Dem Freiherrn von Brussele: Klein-Bottwar mit Schaubeck, dessen frühere Besitzer die v. Kniestädt waren.

Dem Königl. Hofdomänen-Kammergut waren zugewiesen die Orte: Mundelsheim, Ottmarsheim, Weiler zum Stein und Winzerhausen.

Bis zum Vollzuge der Ablösungsgesetze vom Jahre 1848 und 1849 hatten die genannten Herren und die K. Hofdomänenkammer die grundherrlichen Gefälle in den bezeichneten Orten des Bezirks bezogen, in den übrigen Orten bezog sie der Staat.

Eine Staatsdomäne befindet sich nicht mehr im Bezirk, nachdem schon seit vielen Jahren das Abtsmeiereigut zu Groß-Bottwar, sowie der Abtei- und Konventhof zu Oberstenfeld in einzelnen Theilen verpachtet sind.

B. Vormaliges Lehen und Leibeigenschaftswesen.

Mit Ritterlehen waren belehnt:

I. Fürsten:

Der Fürst von Löwenstein-Wertheim, Freudenberger Linie, mit dem Orte Schmidhausen, samt den Weilern, Höfen und andern ihren Zugehörungen.

Alt-Württembergisches Mannlehen.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Marbach. H. Lindemann, Stuttgart 1866, Seite 79. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAMarbach0079.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)