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und der Heilige zu Tapfen 2 V. 5 E. Haber.

Die gleichen Gefälle der Ortspfarrey und des Heiligen zu Untermarchthal rühren von dem Vermächtniß eines Maierhofs einer Äbtissin in Offenhausen, geb. v. Spät, her. Der Staat bezieht auch Zollhaber. Der Bau und die Unterhaltung des Pfarrhauses lastet auf dem Pfarrer.

Die Lage des Orts ist heiter, die Häuser der Bauern sind von Stein, die der Taglöhner und Handwerker von Holz. Bey dem Orte steht ein Schloß, das jetzt nebst dem Schloßgute der Gemeinde gehört, und an die Bürger verpachtet ist.

In dem Orte hatte früher ein Würtembergischer Förster seinen Sitz, und es steht noch ein herrsch. Försterhaus da, womit einige Güter verbunden sind. Mit der Pfarrey ist die Kirche zu Ehestetten verbunden. Eglingen selbst erhielt übrigens erst i. J. 1484 eine eigene Pfarrey. Bis dahin war es unter die Pfarreyen Buttenhausen und Tapfen getheilt. Im Jahr 1484 bewilligten der Prior und die Väter des Carthäuser Klosters Güterstein, wohin das Patronat jener beyden Pfarreyen gehörte, daß die kurz vorher von den Eglingern erbaute Kirche zu einer Pfarrkirche erhoben wurde, unter der Bedingung, daß der jeweilige Pfarrer zu E. den Pfarrern zu Buttenhausen und Tapfen jährlich entweder 24 Pfd. Hl. oder den kl. Zehenten als Schadloszahlung zu reichen habe, und diese Anordnung erhielt dann auch noch in demselben Jahre, wie die Originalurkunden ausweisen, die bischöfliche Bestätigung. Der Prior von Güterstein nannte sich nun Lehensherr der 3 Pfarreyen Buttenhausen, Tapfen und Eglingen. Von Güterstein kam das Patronat an Würtemberg, von dem es in der Folge den Herrn von Spät sammt dem davon abhängigen kleinen Zehenten zu Lehen gegeben wurde.

Die Gemeinde-Verwaltung kämpft mit großen Schulden,

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Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Münsingen. J. G. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1825, Seite 137. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAM%C3%BCnsingen137.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)