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Im J. 1275 verkündigt H. Conrad v. Teck daß »Gutta vidua Diepoldi civis in Kirchheim« dem dortigen Kloster bona apud Waldin geschenkt habe, und 1294 verkauft Heinrich der Ammann von Bissingen demselben Kl. all seit Gut zu Waldin an Häusern, Hofstätten u. s. w., ausgenommen das Recht, das er an dem Kirchensatze hatte, mit Hand und Willen H. Hermanns von T. Dieser schenkt am 13. Mai 1295 dem Kl. »jus proprietatis bonorum ad Wäldin, quae Ludovicus de Tecke Luitgardi filiae quondam marchionis de Burgau, conjugi suae, titulo pignoris propter nuptias obligavit« und am folgenden Tage verkauft Anna, die Tochter des Grafen Conrad von Landau, »jus omne in bonis apud Wäldin a Ludovico; duce de Teck, Luitgardi de Burgau matri ipsius propter nuptias obligati« mit Zustimmung ihres Vaters um 140 Pfd. Hl. an das Kl. So erwarb das letztere die Vogtei allmählig. Aber auch noch weitere grundherrliche Rechte kamen in seinen Besitz. Berthold der Flach von Kirchheim, Ritter, verkaufte ihm 1302 sein hiesiges Gut für 32 Pfd. Hl. Albrecht der Varch, genannt von Waldin, verkaufte 1333 all sein Gut an dasselbe.[1] Pfaff Cunrad Malse, genannt Kirchherr zu Waldin, verkauft 1340 sein Gut und 1349 alle seine Hölzer mit Ausnahme derer, die zu der Kirche gehören, dem Kloster. Im letztgenannten Jahre nennt er sich „Cammerer der Techni zu Kircheim.“ Aber auch das Kl. Adelberg erwarb 1372 Güter, die den Küfern von Tiefenbach gehörten. Das Kl. K. kaufte 1349 von dem vorgedachten Malse sein Viertheil des Gerichts zu R. Ein Spruchbrief von 1435 erkennt aber an: „das Dorf Wälden Roßrain wär den Frauen (dem Kl. Kirchheim) eigen vnd sie wären Vogt vnd Herr da vnd hätten den Stab in der Hand, vnd die Kaufbriefe sagten von den Herzogen von Teck vnd den Grafen von Landau, daß die Güter vnd das Dorf recht, frei, ledig vnd eigen mit Gericht vnd aller Gewalsami den Frauen ergeben wäre.“

Die hohe Obrigkeit, welche von Teck auf die jeweiligen Schutzvögte des genannten Klosters übergegangen war, stand schon damals Württemberg zu. Nach dem Kellerei-Lagerbuch von 1513 hatte das Kloster Kirchheim die Obrigkeit; aber Landschaden, Reisen, Schazen und Dienen gehörten Württemberg. Im Jahre 1469 saßen im Gerichte auch ein Richter

  1. Er führt einen Hahnen im Wappen. Bemerkenswerth ist es, daß unter den Zeugen auch einige „Geburen von Waldin“ auftreten. Daraus dürfte geschlossen werden, daß die Einwohner länger als ihre Nachbaren größere persönliche Rechte genossen.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 265. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_265.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)