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Unterau genannt, und 1587 die Oberau unter die Bürgerschaft vertheilt. Gleichwohl ist die Ortsmarkung zu klein für die fortwährend steigende Anzahl der Einwohner. Eine Ackerbauordnung mit besondern Einungen, wonach Niemand seinen Dünger an Ausgesessene verkaufen darf, war schon 1570 vorhanden. Sommergerste, etwas Hopfen, Welschkorn, vortreffliche Kartoffeln, Obst, vortreffliche Kirschen und Wein werden hauptsächlich gebaut. Owen hat die meisten Weinberge; der Wein ist der vorzüglichste des Bezirkes. Der Bau ist sehr fleißig und die Rebsorten sind gut. Der Verkaufspreis der Güter ist im Durchschnitt 380 fl. vom Morgen. Das Areal und die Kulturarten sind aus der Tabelle zu ersehen. Die Stallfütterung ist auf die Hälfte des Tages bestimmt; die 468 Morgen Stoppelweiden werden für Rindvieh und Schafe benützt. Die Rindviehzucht ist verhältnißmäßig gering. Der Wiesenbau ist von Bedeutung. Wegen der Wässerung der zwischen Owen und Dettingen gelegenen Wiesen schlossen diese Gemeinden schon 1427 eine Ordnung ab, worüber besondere Pfleger zu wachen hatten. Eine eigene Vieh- und Roß-Weidordnung gab der Magistrat um die Mitte des 16. Jahrhunderts.[1]

An Gewerben waren im Jahre 1835 vorhanden:

Barbierer 1, Brenner 7, Brodbäcker 9, Färber 1, Glaser 5, Hafner 3, Hufschmiede 5, Kübler 1, Küfer 5, Kupferschmiede 1, Leineweber 10, Maurer 4, Mezger 6, Nagelschmiede 3, Rothgerber 3, Sailer 2, Schneider 14, Schuhmacher 13, Sattler 2, Säckler 1, Schäfer 5, Schlosser 3, Schreiner 5, Saifensieder 1, Strumpfweber 1, Wagner 2, Ziegler 1, Zimmerleute 5; zusammen 119 mit einem Steueransatz von 200 fl. 54 kr. Lehrlinge und Gehülfen 20. An Wasserwerken sind vorhanden: 4 Mahlmühlen, 1 Säg M., 1 Öl- und Gyps M., 1 Lohmühle und 1 Schleif M., mit 84 fl. 54 kr. Steueransatz. Sodann 4 Schildwirthschaften, 11 Weinwirthschaften und 3 Branntweinbrenner, Steueransatz 49 fl. 12 kr. Ferner 2 Ziegelhütten.

  1. In dem sogenannten Städtlensbuch sind diese und andere Ordnungen verzeichnet. Die obige sagt: „So Einer ein Roß oder Füllen werfen oder münchen ließe, soll er solches, ehe und dann es hail, keinem Andern auf die Wiesen oder Baumgärten, weniger zwischen die Wingart reiten, bei Straf 5 Sch. H.“
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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Kirchheim. Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1842, Seite 241. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAKirchheim_241.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)