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kleinen Handel mit Geflügel, Eiern und Butter nicht nur in die Oberamtsstadt, sondern auch nach Tübingen und Calw. Die Bewohner der in und an dem Schönbuch gelegenen Orte bringen Holz nach Tübingen, und die von Hildrizhausen sogar nach Stuttgart zu Markt; dagegen beziehen einzelne dem Schönbuch entfernter gelegene Orte theilweise ihren Holzbedarf aus dem Schwarzwald. Außer dem Holz wird in den Bezirk eingeführt: Wein, junge Pferde und Schweine, Colonialwaaren, Ellen- und baumwollene Stuhlwaaren, Eisenwaaren etc. Die Durchfuhr besteht hauptsächlich in Holz, Schnittwaaren und Kohlen aus dem Schwarzwald, ferner in Getreide, Wein, Salz, Colonialwaaren etc., welche in den Schwarzwald abgesetzt werden.


VI. Gesellschaftlicher Zustand.


1. Grundherrliche Verhältnisse.


A. Grundherren.

In Folge wechselsweiser Abtretung von Besitzungen der K. Hofdomänenkammer (vormalige Kammerschreiberei) und der K. Staatsfinanzkammer erwarb erstere von Martini 1814 an (ein höchster Erlaß ist hierüber nicht gedruckt) die Grundherrlichkeit über den größten Theil des Oberamtsbezirks und vereinigte in dem zu Herrenberg errichteten Hof-Kameralamt die Bezirksorte: Herrenberg, Affstätt, Altingen, Bondorf, Gärtringen, Gültstein, Haslach, Kayh, Kuppingen, Mönchberg, Nebringen, Nufringen, Ober-Jesingen, Öschelbronn, Rohrau und Thailfingen.

Als adelige Besitzungen, welche gleich den hofkammerlichen Orten von dem alle Patrimonialgerichtsbarkeit und Ortspolizei sowie deren Surrogate aufhebenden Gesetz vom 4. Juli 1849 betroffen wurden, befinden sich im Bezirk die Rittergüter: a) zu Gärtringen, dem Freiherrn Hiller v. Gärtringen – b) zu Poltringen, dem Freiherrn v. Ulm-Werenwaag und c) Hohen-Entringen, dem Freiherrn v. Taubenheim gehörig. Staatsdomänen (geschlossene Kameralgüter) sind keine im Bezirk, dagegen besitzt die K. Hofdomänenkammer die beiden Domänen Sindlingen und Nieder-Reuthin (s. u.).

Sowohl in Ansehung dieser Domänen, nebst Staats- und hofkammerlichen Waldungen, als der adeligen Besitzungen kommt den betreffenden Gemeinden das Gesetz vom 18. Juni 1849 wegen Ausdehnung des Amts- und Gemeinde-Verbands auf sämmtliche Theile des Staatsgebiets zu Statten.

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Herrenberg. Eduard Hallberger, Stuttgart 1855, Seite 066. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHerrenberg_066.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)