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der Straße nach Neckarsulm und dem Viehweg), auf dem noch bis 1756 sechszig steinerne Kreuze über den Gräbern der Hingerichteten standen, desgleichen der Namen „im Geschrei“, wie die Äcker auf einer Anhöhe dort heißen, auf welcher der Abschreckung wegen die Frauen und Kinder der hingerichteten Gemeinen dem blutigen Schauspiel zusehen mußten.

Wie in andern Städten entbrannte der Kampf aufs Neue; die Zünfte vertrieben viele adeliche Familien, die Heilbronn auf immer verließen, und waren erst beruhigt, als man ihnen Mitrechte einräumte, welche Kaiser Karl IV. am 28. Dez. 1372 genehmigte.

Von jetzt an wurde je Ein Bürgermeister und 13 Rathsmannen und Richter von den Bürgern (edlen Geschlechtern) und ein Bürgermeister und 13 Richter u. s. w. von den Gemeinen (Zünften) gewählt. Beide Classen von Einwohnern erhielten gleiche Rechte, die Zahl der Zünfte durfte jedoch nicht vermehrt werden.

Graf Eberhard von Württemberg der Greiner wußte sich das bisher dem Reiche zustehende Schultheißenamt als Pfand zu verschaffen, und bedrückte Heilbronn wie andere Städte. Ein für den Grafen demüthigender Friede mit Kaiser Karl IV. vom 31. Aug. 1360 hatte zur Folge, daß die Städte meist ihre alten Rechte wieder erhielten. Kaiser Karl gestattete den 13. Nov. d. J. den Heilbronnern, das von dem Reiche dem Grafen verpfändete Schultheißenamt um 1500 Pfd. Heller einzulösen (Glafey, Anecdota 429)[1] und dasselbe kam von nun an nicht mehr aus dem Besitze der Stadt, so daß sie im Jahr 1360 aus einer königlichen Stadt eine Reichsstadt wurde und sich von nun an in ihren Rechten möglichst abgeschlossen hat.

Zu den vielen Raubrittern, welche Heilbronner Kaufleute niederwarfen und so lange im Burgverließe hart behandelten, bis ein großes Lösegeld bezahlt war, gehörte Rembott von Klingenberg. Die Heilbronner brachen daher seine am Neckar liegende Burg und Kaiser Karl erließ ein Schreiben, d. d. Nürnberg Lichtmeß 1361, an die Städte Heilbronn, Wimpfen und Weinsberg, daß diese Burg nicht mehr aufgebaut werden dürfe, sondern Rembotten von Klingenberg höchstens erlaubt seie, ein „schlechtes Viehhaus von Holzwerk“ an die Stelle der Veste zu bauen. Mit Erlaubniß des Kaisers holten die Heilbronner Bausteine von den Trümmern und verwendeten sie

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Heinrich Titot: Beschreibung des Oberamts Heilbronn. H. Lindemann, Stuttgart, Stuttgart 1865, Seite 211. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeilbronn_211.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Am 7. Juli 1404 erhöhte Kaiser Ruprecht noch die Pfandsumme. Chmel. Reg. Rup. Nr. 1800.