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zieht die „Heerstraße“ vorüber, welche in der Oberamts-Beschreibung von Geislingen S. 117 weiter nachgewiesen und für eine Römerstraße angenommen worden ist.

Auf diesseitiger Markung lagen die längst eingegangenen Weiler oder Höfe Hagenhülb (an der westlichen Gränze der Markung und an der Straße nach Eybach) und Taubenlauch (Toubenloch in der Stift. Urk. v. Anhausen, Besold p. 331, eine starke Viertelst. nördlich von Gussenstadt). Sie waren nach Söhnstetten eingepfarrt; daher das oben angegebene Zehentverhältniß. Vorderweiler (s. oben) das auch den Namen Goldweiler geführt zu haben scheint, zwischen hier und Böhmenkirch, ist ohne Zweifel ebenfalls ein abgegangener Ort.

Als Gussunstat erscheint der Ort schon im J. 1147 bei Ausstattung des Kl. Anhausen, welches allda Güter erhielt. Im J. 1326 schenkten die Grafen Johann und Ulrich von Helfenstein dem Kl. Anhausen den Kirchensatz und das Eigenthum dieses Dorfes, was im J. 1358 Graf Ulrich der jüngere erneuerte (Gabelkh). Dieser Kirchensatz wurde von P. Martin V. durch den Abt Sifried von Ellwangen den 13. Nov. 1427 dem Kloster vollkommen einverleibt (Braun Not. cod. 1, 143). Das Kloster und dessen Rechtsnachfolger Württemberg hatten eine eigene Pflege in Gussenstadt und zählten das Dorf unter ihre Orte. Der jeweilige Klosteroberamtmann war zugleich Stabspfleger in Gussenstadt. „Ain Herr des Kl. Anhausen ist rechter Herr zu Gussenstadt,“ sagt das Lagerbuch von 1588 (Reyscher, Statutarrechte 93).

Zoll und Geleit in Gussenstadt verkauften die Grafen Ulrich und Conrad von Helfenstein den 12. April 1446 an Ulm (Helfenst. Deduct. S. 57), welches ein Zollhaus allda errichtete. Mit dieser Reichsstadt, deren Gebiet südlich an die Markung von Gussenstadt anstieß, schloß Württemberg den 17. Septbr. 1596 einen Grenzberichtigungsvertrag (Reyscher 95).

Auf der Gränze des ulmischen und kl. anhausischen (württembergischen) Gebiets, eine Viertelstunde von Gussenstadt auf dem ulmischen Platze Bahnholz im Sackenthal auf Bräunisheimer Markung wurde alljährlich den 1. Mai der sogenannte Bahnholztanz abgehalten, welchen im J. 1746 die württembergische Regierung im Einverständniß mit dem Bürgermeister und Rath der Stadt Ulm abzustellen für gut fand, weil er zu vielen Unordnungen Veranlassung gegeben. Ein Bericht des Klostervogts von Anhausen und Pflegers von Gussenstadt gab folgende Beschreibung: „Die ledigen Bursche von Gussenstadt hatten dabei den Vorzug. Sie zogen mit klingendem Spiel auf, erwehlten allezeit zwei Platzmeister, und machten mit ihren mitgebrachten ledigen Weibspersonen mit dem Tanz den

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 209. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_209.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)