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Übrige gehört der Pfarrei Gerstetten, der Großzehnten dem Staat. Die bürgerlichen Beneficien sind dieselben wie in Gerstetten. Das Örtchen liegt vertieft am Anfang des Zwerch-Stubenthals.

3) Mäderhaus, einzelnes Haus mit 5 Einwohnern, Filialisten von Gerstetten, so genannt von den Holzmädern, von welchen es umgeben ist.


9. Gemeinde Giengen,

mit der Parzelle Schratenhof, zusammen mit 2067 Einwohnern. [1]

1) Giengen, ehemalige freie Reichsstadt mit 2059 Einwohnern (darunter 12 katholische Filialisten von Burgberg), liegt unter 48° 37’ 17" nördl. Breite und 27° 54’ 26" östl. Länge (Rathhaus), 21/4 geom. St. in gerader Richtung 31/4 nach der Straße, südöstl. von Heidenheim entfernt, und hat eine mittlere Erhebung, zwischen dem ehemaligen obern Thor und dem Wildbad, von 1427,8 par. Fuß über dem Mittelmeer. Die Stadt ist der Sitz eines Amtsnotars, eines Unteramtsarztes und des Försters für das Revier Herbrechtingen. [2]

Wo der zweite von den Kesseln des mittleren Brenzthales sich schließt und der dritte sich öffnet, liegt Giengen am Abhang eines gegen Süden abfallenden Hügels, eingeengt zwischen dem steilen und felsigen Bruckersberg südlich, und dem minder schroff ansteigenden Schießberg nördlich. An der Südseite fließt die Brenz in zwei Armen; ein dritter ist in einem gemauerten Kanal durch die untere

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_183.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
  1. Historisch-topographische Beschreibung der Stadt Giengen an der Brenz. Ein Beitrag zur Kenntniß des Brenzthales, aus sichern Quellen zusammengetragen von M. R. F. H. Magenau. Stuttgart 1830. 8. Ganz besonders sind die Verdienste des Hrn. Stadtpfarrers Binder in Giengen um die Topographie von dieser Stadt und dem Brenzthal überhaupt, namentlich in landwirthschaftlicher Beziehung, zu rühmen. S. Landw. Corresp.-Bl., besonders 1825 S. 304 ff. Sehr schätzbare Beiträge enthält auch die unten beim Wildbad anzuführende Dissertation von Salzer.
  2. Das Großzehentrecht auf der städtischen Markung steht dem Staat als Successor der ehemaligen Probstei Herbrechtingen zu. Den kleinen Zehenten hat die Pfarrei. Das Jagd- und Fischrecht ist städtisch und verpachtet, letzteres für jährl. 60 fl. Daneben aber hat jeder Bürger das Recht, Samstags für seinen Bedarf zu fischen. — Abgelöst wurden in Folge des Ges. v. 1836 folgende jährliche Bezüge: des Hospitals, Gebäude-Abgaben 34 fl. 52 kr., der Stadtpflege 8 kr., der Mezgerzunft 14 kr., Gottfried Kistlers 41 kr., der Stiftungspflege Hürben 3 Pfd. Wachs oder 1 fl. 30 kr., Hohenmemmingen 1 Pfd. Wachs oder 30 kr., des Cameralamts von der Stadtpflege Hundsthaler und Pförchkäse 3 fl. 48 kr.