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jährliche 35.000 Zuber, an Torf auf 6 Millionen Stücke. Der Hochofen und die Frisch- und Kleinfeuer werden mit Holzkohlen, die Flamm- und Weißöfen aber, so wie die Puddlingsöfen mit Torf betrieben. Der Absatz der Eisenwaaren geht theils in die Nachbarstaaten Bayern, Baden und die Schweiz, theils in’s Inland, wie denn in Königsbronn selbst schon vieles Eisen von dortigen Handwerkern verarbeitet wird. S. die Ortsbeschreibung. Eine Fabrikschlosserei, die früher in Königsbronn in Verbindung mit dem Hüttenwerk betrieben wurde, ist 1835 eingegangen. Eine wesentliche Verbesserung erhielt das Werk in den Jahren 1832 und 1833, indem in Königsbronn ein für die Frischfeuer gemeinschaftliches Cylinder-Gebläse in Ausführung gebracht wurde.[1]

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August Friedrich Pauly: Beschreibung des Oberamts Heidenheim. J. G. Cotta’sche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 080. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHeidenheim_080.png&oldid=- (Version vom 28.2.2019)
  1. Das Bergrecht in diesen Gegenden ressortirte ursprünglich vom Reiche, welches es distriktweise als Lehen vergabte. Den 14. April 1365 wurde Graf Ulrich von Helfenstein und seine Erben auf Bitten seines Schwiegervaters, Graf Ludwigs von Öttingen, von Kaiser Carl IV. zu Mannlehen belehnt mit „allem Eisenwerk in der (helfensteinischen) Herrschaft und Wildbann, wo das gelegen sei mit Mühlen, Hämmern an der Brenz, an dem Kocher oder anderswo, wo sie die bedurfen zu machen zu Nothdurft des genannten Eisenwerks.“ Dieses Recht sollte sich jedoch blos innerhalb der Grenzen des helfensteinischen Wildbanns erstrecken, und deshalb sollte auf dem Zahnberg, welcher seit 1302 dem Kl. Königsbronn eigen, genannter Graf kein Eisenerz zu suchen befugt seyn. (Besold. 649 etc.) Die helfensteinische Berechtigung ging mit der Herrschaft Heidenheim an Württemberg über, welches thätigen Gebrauch davon machte. Kl. Königsbronn ließ seinerseits auf seinem Distrikt diesen Gewerbszweig gleichfalls nicht unbenützt. Seine Eisenschmiede in Uzelberg (Itzelberg) verlieh es i. J. 1479 an Jörg und Weinhart, Gebrüder, zu einem rechten Erblehen um jährliche 10 fl. rhein. und eine Faßnachthenne (Besold. 669, Cleß, B. 398). Besonderes Verdienst um die Eisengießerei in Königsbronn erwarb sich Abt Melchior Ruf († 1539), unter welchem der Reinertrag derselben zu 400 fl. angegeben wird (Besold. 672), und Ambrosius Boxler (abgesetzt 1553. – Brusch Monast. Cent. 1. fol. 104). Von Seiten Württembergs fanden Belehnungen mit Eisenerzgruben statt; vom J. 1511 ist ein Lehenbrief Herzog Ulrichs von Württemberg für die von Heidenheim, daß sie in den 3 Bergen Retzenberg, Wellisberg und Rauhenbuch Erz suchen und graben, auch eine Schmiede errichten mögen (Staatsarchiv). Im J. 1513 verkauften die von Heidenheim ihre halbe Eisenschmiede um 2000 fl. an Burkhard Fürderer zu Stuttgart. Thomas Fürderer zu Stuttgart erwarb in demselben Jahre von einem Gmünder Bürger die 18jährige Nutzung seiner Eisenschmiede zu Heidenheim um 1300 fl. Im J. 1515 erlaubte Herzog Ulrich von Württemberg seinem Erzmarschall Conrad Thumb von Neuburg in der ganzen Herrschaft Heidenheim Eisen und anderes Erz zu graben und zu schmelzen, ausgenommen in den drei an die von Heidenheim verliehenen Bergen. Kaiser Carl V. ertheilte im J. 1521 einen bestätigenden Lehenbrief für denselben und für Burkhard Fürderer. Sechs Gulden Rheinisch sollten sie von jeder Schmiede jährlich geben. Vom J. 1536 ist ein Lehenbrief um die Eisenschmiede zu Heidenheim für Jörg Besserer, Burgermeister zu Ulm, welcher zu der Zeit, als die Herrschaft Heidenheim unter ulmischer Pfandschaft stand, diesen Besitz erwarb. Derselbe Besserer und Hans Walther Ehinger reversirten sich im J. 1541 gegen Herzog Ulrich, als ihnen vergönnt war, in der Herrschaft Heidenheim nach Eisenerz einzuschlagen; beide versprachen, was sie von Eisen finden, das werden sie in den 3 Schmelz- und Schmiedwerken Unter-, Oberkochen, Mergelstetten und Heidenheim gebrauchen, auch was zu Unter- oder Oberkochen geschmelzt, dasselbe zu Mergelstetten und Heidenheim ausschmieden. Sämmtliche von den genannten Ulmer Patriziern besessenen Eisenwerke, „welche stattlich aufgerichtet und in Nutzen gebracht worden waren“ (Gadner bei Pfister Christoph 2, 122), erkaufte um eine stattliche Summe im J. 1557 Herzog Christoph von Württemberg in Verbindung mit 3 Unterthanen, Martin Eisengrein von Stuttgart, Balth. Moser von Göppingen und Michael Dauer von Heidenheim. Diesen Unterthanen ertheilte der Herzog im J. 1558 ein Erblehen, wonach ihnen vergönnt war, neben ihm den vierten Theil an und in dem Rauhenbuch, Wellisberg, Retzenberg, dem Berg bei Hermaringen gelegen, und an und in dem Burgstall, auch sonst in der Herrschaft Heidenheim nach Eisenerz einzuschlagen, zu graben, zu schmelzen, und „davor soll Sr. fürstlichen Gnaden für den Zehent jährlich 80 fl., dazu jeder Centner Eisen den zehnten Pfenning näher (d. h. wohlfeiler) dann sonst zu kaufen, item von eines jeden neuer Grub jährlich 15 fl., und dann von jedem veränderten und verkauften Viertheil von jeder Schmelzhütte und Schmiede 1 fl. Weglösin und 1 fl. Handlohn gegeben werden.“ Der Unternehmungsgeist Herzog Friedrichs I. erstreckte sich bekanntlich nicht wenig auch auf das Bergwesen; in dieser Beziehung lag ihm daran, die Eisenbergwerke etc. in dieser Gegend vollständig zu besitzen. Er erkaufte daher im J. 1598 um 47.417 fl. 37 kr. von den Eisengrein’schen, Moser’schen und Daur’schen Erben ihre 2/3 des ganzen Eisenbergwerks zu Heidenheim und Mergelstetten, auch alle Gerechtigkeit an dem Schmelz- und Schmiedwerk zu Königsbronn und Itzelberg, sammt der Blechschmiede, Kohlhütte und den Wassern daselbst. Um seine Eisenwerke emporzubringen verbot der Herzog im J. 1598 den Verkauf des rohen Eisens außer Landes, befahl auch, daß alle Unterthanen bei Strafe von 5 Pfd. Heller alles Eisen von hier künftig bei den dazu aufgestellten Factoreien in Stuttgart, Tübingen, Urach und Schorndorf (geschmiedetes Eisen zu 4 fl. 10 kr.) nehmen sollten; doch mußte er der vielen Klagen wegen im Landtagsabschied von 1599 den Eisenhandel wieder freigeben, untersagte aber im J. 1604 und 1607 zum Besten dieser Werke allen Aufkauf alten Eisens. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts bestanden in Heidenheim 1 Schmelzofen, 1 Nagelschmiede, 3 Pochhämmer, dazu 1 Mahl-, 1 Papier-, 2 Öl-, 1 Schleif- und Walkmühle, zu Königsbronn 3 Eisenhämmer, 2 Schmelzöfen etc., zu Mergelstetten 2 Schmieden und 1 Kohlhütte (Landbuch). Nach der Nördlinger Schlacht (1634) wurden die Heidenheimer, Mergelstetter, Königsbronner und Itzelberger Eisenwerke zerstört, die Schmiede und der Schmelzofen in Königsbronn jedoch im J. 1650 durch Herzog Eberhard III. wieder aufgebaut; ein weiteres Schmiedewerk allda ließ im J. 1680 der Administrator, Herzog Friedrich Carl, hinzufügen. Das Schmiedewerk in Itzelberg ist im J. 1696 von Herzog Eberhard Ludwig wieder errichtet worden. Vom J. 1688 – 94 waren sämmtliche Werke an Privaten in Pacht gegeben; im J. 1694 übernahm die Herrschaft wieder den Selbstbetrieb bis nach der Mitte des 18. Jahrhunderts, wo sie abermals zur Verpachtung schritt. Den 22. Dez. 1769 gab Herzog Carl die Eisenschmelze und Schmiedwerke in Königsbronn, den neuerbauten Blechhammer in Itzelberg nach beendigtem 6jährigem Bestand dem Löwenwirth Joh. Georg Blezinger zu Königsbronn auf 9 Jahre in Admodiation. Dieser erhielt jährlich 600 Meß Scheiterholz zu 30 kr. das Meß, durfte jährlich 10.000 Centner Eisen und dazu noch 4–500 Centner Blech schmieden, und mußte einschließlich der 600 Meß Holzes 42.500 fl. jährlich zahlen. Bis zum J. 1798 war die Admodiation in den Händen von Blezinger und Comp., dann von J. G. Blezinger Söhnen, dann Keller und Söhnen, endlich bis 1806 Joh. Georg und Sebastian Blezinger. In dem letztgenannten Jahre ging das Werk in die Selbstadministration der Staats-Finanzverwaltung über. Im J. 1819 ging der Hochofen in Heidenheim ein. S. Ortsbeschr.