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führte, nachdem ein Theil der Familie längst seinen Sitz zu Leofels genommen hatte, auch eine Theilung der Besitzungen mit sich. Der Ehrenfriedische Stamm, hatte seinen Sitz zu Leofels und kam nach dem Tode Jörgs und Hieronymus v. Vellbergs allein in die Hände des Hans Bartholomäus v. V.; der vellbergische Stamm aber theilte sich nach dem Tode Jörgs zu Vellberg zwischen dessen Vettern Wolf und Wilhelm, wovon der erstere seinen Sitz zu Vellberg, der letztere aber zu Gründelhardt nahm. Diese Trennung dauerte aber nicht lange, indem der Antheil Wilhelms auf dessen balderfolgten Tod an Wolf fiel. Conrad v. V., der berühmte Conz, trat sofort nach Ableben seines Vaters Wolf 1556 nicht nur die gesammten Güter seines Stammes an, sondern er ererbte auch nach dem kinderlosen Ableben des Hans Bartholomäus zu Leofels 1561 dessen sämmtliche Besitzungen vom Ehrenfried’schen Stamm und vereinigte mit diesem Erbe alle vellbergischen Besitzungen auf sich, welche er mit rastlosem Eifer verwaltete und dabei das von seinem Vater Wolf angefangene Werk der Reformation aufs Thätigste betrieb. Er wird uns als ein felsenfester gewaltiger Herr geschildert, der sich zwar durch die beharrliche Verfolgung seiner Ansprüche und Gerechtsame in manchfache Conflikte verwickelte, sich aber auch durch seinen gebildeten Geist und seine Charakterfestigkeit allenthalben Achtung zu erwerben wußte. Er starb, wie die vor uns liegende Leichenrede (Text: Jesus Sirach X.) uns sagt, am 15. Juni 1592 im Bade zu Göppingen, und mit ihm der Letzte seines Stammes und der Familie Vellberg, welche wir fünf Jahrhunderte hindurch blühen sahen. Nach seinem Tode wurden seine schönen Besitzungen auseinander gerissen. 1

Nachdem die Lehen von dem Allodialvermögen getrennt waren, so verkauften am 19. Mai 1595 die Allodialerben Conrads (Söhne und Töchter seiner verstorbenen Schwester) Wilhelm und Wolf v. Grumbach, Anna v. Gemmingen und Anna v. Wolfskehl, beide geborene Grumbach, welche 1593 gegen eine Abkaufssumme von 2000 fl. mit dem helfenstein’schen Lehen über Vellberg und Hergershof belehnt worden waren, ihre Erbschaft, sammt diesen helfenstein’schen Lehen, an die Reichsstadt Hall mit der Zusicherung, daß sie, wenn sie das nachgesuchte Blutbannafterlehen erringen sollten, solches der Stadt unentgeldlich ausfolgen werden, um die Summe von 128.000 fl. Diese allodialen Güter bestanden, außer mehreren Zehenten, der Fahrniß und dem Zolle zu Thalheim und Vellberg, in Zinsen, Gülten und Diensten aus 37 Lehengütern in Vellberg selbst und aus 220 Lehengütern in 36 umliegenden Orten, nebst vielen Waldungen, eigenen Gütern und Fisch- und Jagd-Rechten. Jene Afterbelehnung blieb aber aus und erst nach längeren

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Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Hall. Verlag der J. G. Cotta’sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen 1847, Seite 304. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OAHall0304.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)